Parlament Österreich

 

 

 

V-30 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

 

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Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten

der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 3. Oktober 2017

 


Beratungen
des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXV. Gesetzgebungsperiode       Dienstag, 3. Oktober 2017

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

1.    1401/17

Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat/Stellungnahme Österreichs (AGES) an die EK vom Juni 2017

(154596/EU XXV.GP)

 

2.    SANTE/10440/2017

Commission Implementing Regulation (EU) …/... of ... renewing the approval of the active substance glyphosate in accordance with Regulation (EC) No 1107/2009 of the European Parliament and of the Council concerning the placing of plant protection products on the market, and amending the Annex to Implementing Regulation (EU) No 540/2011 and annexes

(154595/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der EU-Unterausschuss des Nationalrats verpflichtete in seiner Sitzung vom 3. Oktober 2017 Bundesminister Andrä Rupprechter, sicher zu stellen, dass sich Österreich in den EU-Gremien gegen jegliche Zulassung von Glyphosat ausspricht und gegen alle anderslautenden Vorschläge stimmt. Der bzw. die österreichische VertreterIn sei entsprechend anzuweisen. Der diesbezügliche Antrag auf Stellungnahme wurde von Andreas Schieder (S), Johannes Hübner (F) und Wolfgang Pirklhuber (G) gemeinsam eingebracht, er passierte den Ausschuss dann auch mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Grünen. Es gebe derzeit einen Expertenstreit, deshalb müsse man im Sinne des Vorsorgeprinzips die politische Verantwortung wahrnehmen und jetzt eine Entscheidung treffen. Ziel sei es, das Unkrautvertilgungsmittel europaweit zu verbieten, so die Argumentation der drei Parteien.

 

Eben diesen Expertenstreit, ob Glyphosat krebserregend ist oder nicht, führt die ÖVP als Grund dafür an, in einem eigenen Antrag (eingebracht von Hermann Schultes) zunächst den Minister anzuweisen, dass sich Österreich - der Position der AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH) folgend - in den Gremien der EU gegen den derzeit vorliegenden Vorschlag der EU-Kommission zur Zulassung von Glyphosat ausspricht, da dieser die strengen österreichischen Bedingungen nicht erfüllt. Des Weiteren soll der Minister gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten eine Strategie für alternative Produkte erarbeiten. Diese Initiative wurde nur von den NEOS unterstützt und blieb somit wie der Antrag von Michael Bernhard (N) in der Minderheit. Die NEOS wollen vor dem Hintergrund der bisherigen unklaren und nicht eindeutigen Bewertung der Lage die Formulierung der EU-Kommission abwarten. Dementsprechend soll Österreich dann gegen eine Zulassung von Glyphosat sein, sollte sich der Verdacht erhärten, dass tatsächlich ein relevantes Risiko bezüglich Gesundheitsgefährdung bleibt.

 

Der Antrag der Grünen, das Thema auch im Plenum des Nationalrats zu diskutieren, wurde nicht ausreichend unterstützt – dafür waren neben den Grünen nur die SPÖ und die NEOS.

 

 

 

Minister Rupprechter stellte in der Debatte fest, Österreich würde ohnehin den derzeitigen Vorschlag der EU-Kommission ablehnen, da dieser die strengen österreichischen Forderungen, welche die AGES vorgelegt hat, nicht ausreichend berücksichtigt. Er warf SPÖ, FPÖ und Grünen vor, mit diesem "wichtigen sensiblen Thema" politisches Kleingeld knapp vor der Wahl schlagen zu wollen und appellierte, zur Sachlichkeit zurückzukehren, was ihm wiederum den Vorwurf einbrachte, keine eindeutige Positionierung vorzunehmen. Die Grünen wiesen darauf hin, dass sie sich bereits 2011 erstmals für ein Verbot von Glyphosat eingesetzt hätten und es nicht darum gehe, den Vorschlag der Kommission abzulehnen, sondern darum, eine weitere Zulassung von Glyphosat zu verhindern.

 

Albert Bergmann von der AGES nannte die von seiner Agentur postulierten Bedingungen "umsetzbar und praktikabel". Sie würden das Vorsorgeprinzip berücksichtigen. In ihrer Stellungnahme spricht sich die AGES gegen eine Anwendung von Glyphosat zur Vorerntebehandlung in Getreide (Sikkation) aus – ein Verbot, das in Österreich bereits gilt. Außerdem sollte im Sinne des Vorsorgeprinzips die Anwendung des Mittels im Haus- und Kleingartenbereich möglichst eingeschränkt werden. Vor allem drängt die AGES auf Auflagen zur Wahrung der Biodiversität inklusive risikominimierender Maßnahmen. Besonderes Augenmerk ist nach Meinung der Agentur auf den Grundwasserschutz zu legen. Jedenfalls seien alle wissenschaftlich validen Erkenntnisse im Zusammenhang mit Glyphosat in der aktuellen Bewertung zu berücksichtigen, die Entscheidung der Kommission müsse transparent und nachvollziehbar sein, hält die AGES zudem fest.

 

Bergmann gab im Ausschuss zu bedenken, dass in jüngster Zeit weder EFSA (Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit) noch ECHA (Europäische Chemikalienagentur) noch die WHO (Weltgesundheitsorganisation) Glyphosat als krebserregend eingestuft haben. Die von den Grünen ins Treffen geführte Studie der WHO-Agentur für Krebsforschung (IARC), die zu einem anderen Schluss kommt, basiere nur auf einem sehr kleinen Teil an verfügbaren Unterlagen. Dem hielten die Grünen entgegen, dass auch die Arbeit der IARC dem Verfahren eines Peer-Review unterzogen werde.

 

 

 

Einberufen wurde die Sitzung auf Verlangen der Grünen. Grundlage für die Diskussion bildete der Vorschlag der Kommission, die Zulassung von Glyphosat um zehn Jahre zu verlängern. Dieser Zeitraum sei angesichts der Risikoabwägung "angemessen", heißt es darin, wobei sich die Kommission auf ECHA und EFSA beruft. Andere Analysen hingegen vertreten die Auffassung, dass Glyphosat krebserregend sei.

 

Die Diskussion innerhalb der EU über die Zulassung des Unkrautvertilgungsmittels zieht sich seit Jahren hin. Mangels einer Mehrheit der Mitgliedstaaten, wurde im Juni des Vorjahres die Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels vorerst um eineinhalb Jahre verlängert, die Frist läuft somit Ende 2017 aus, sodass eine Entscheidung getroffen werden muss.

 

Wie Umwelt- und Landwirtschaftsminister Rupprechter im Ausschuss ausführte, gilt für die Zulassung von Pestiziden das gleiche Verfahren wie bei Medikamenten. Die Entscheidung darüber werde von der EU-Kommission nach Anhörung eines Expertengremiums getroffen. Es handle sich somit um eine wissenschaftsbasierte Entscheidung, die laut Bergmann von der AGES außerordentlich aufwendig und komplex ist. Zahlreiche ExpertInnen von EFSA und ECHA sowie wissenschaftlichen Einrichtungen der Mitgliedstaaten würden genau prüfen. Wenn nach dieser fachlichen Bewertung der Schluss gezogen wird, dass kein Risiko besteht, schlägt die Kommission die Zulassung vor. Somit sei auch nicht der Rat der Landwirtschaftsminister für die Zulassung zuständig, sondern diese erfolge im Zuge einer Durchführungsverordnung der Kommission. Österreich sei durch die AGES vertreten. 

 

 

 

Den Beschlüssen im Ausschuss ging eine lebhafte Debatte unter den Abgeordneten vor zahlreichen interessierten, im Ausschuss anwesenden BürgerInnen voraus.

 

Als erster ergriff Klubobmann Andreas Schieder (S) das Wort. Er sprach sich im Sinne des Vorsorgeprinzips für ein europaweites Verbot von Glyphosat aus, da die Wissenschaft erhebliche Argumente dafür liefere, dass das Unkrautvertilgungsmittel schwer gesundheitsschädlich und krebserregend wirkt. Die Risiken seien direkt und indirekt, weil es in das Grundwasser und in die Nahrungskette gelangt. Dies wurde von Gabriele Heinisch-Hosek (S) bekräftigt, die auch die politische Verantwortung hervorstrich. Ihre Klubkollegin Cornelia Ecker (S) ergänzte in Richtung ÖVP, es gebe sehr viele gute Beispiele dafür, dass es in der Landwirtschaft auch ohne Glyphosat geht.

 

Der Antrag der ÖVP lasse eine Hintertür offen, begründete Schieder seine Ablehnung des ÖVP-Vorschlags. Man könne nicht immer auf neue Argumente warten, sondern müsse endlich eine eindeutige Entscheidung im Sinne der Gesundheit treffen. ÖBB und Landwirtschaft müssten sich eben nach Alternativen umschauen.

 

Es gehe darum, die österreichische Position im Verfahren klar zu legen, zumal es dutzende Studien gebe, die von einer krebserregenden Wirkung von Glyphosat sprechen, schloss sich Johannes Hübner von den Freiheitlichen an. Angesichts des Expertenstreits sei eine politische Entscheidung notwendig. Die Freiheitlichen wollen das Risiko nicht eingehen und treten daher dafür ein, die europäische Zulassung und innerstaatliche Verwendung des Mittels einzustellen.

 

Auch Wolfgang Pirklhuber und Christiane Brunner (beide G) strichen die politische Verantwortung hervor, die es notwendig mache, im Sinne des Vorsorgeprinzips auf ein europäisches Verbot hinzuwirken. Glyphosat werde bereits im Wasser, Getreide, Bier und Urin nachgewiesen, stellte Brunner fest. Pirklhuber geißelte einmal mehr die Politik und den Lobbyismus großer Konzerne, die wesentliche Informationen zurückhielten. Die Meinung, dass das Mittel höchstwahrscheinlich krebserregende wirkt, werde von hochkarätigen WissenschaftlerInnen aus aller Welt vertreten, sagte er und kritisierte, dass die Arbeit der EFSA nicht ausreichend transparent sei. Hier liege auch ein Plagiatsvorwurf vor. Außerdem würden nur Wirkstoffe geprüft, aber nicht die Rezeptur, die auf dem Boden ankommt. Er zeigte sich daher darüber erfreut, dass es seit dem Vorjahr keine Zulassung für Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel mit dem Beistoff Tallowamin gibt.

 

Anders die Einschätzung der ÖVP - sie wandte sich gegen eine Kampagnisierung. Hermann Schultes (V) warf der SPÖ harte Polemik vor, um in die Schlagzeilen zu kommen. In Österreich sei nichts zu finden, was kontaminiert sei, so Schultes, denn hierzulande herrsche ein strenges wissenschaftliches Zulassungsverfahren. Auch ranghohe Behörden innerhalb der EU, in den USA, in Australien, Japan und Neuseeland hätten Glyphosat als nicht krebserregend eingestuft. Klubobmann Reinhold Lopatka (V) warnte zudem davor, die Bevölkerung zu verunsichern. Die ÖVP gehe mit ihrem Vorstoß von der Sache aus, nicht aber von der politischen Situation. Er wolle nicht im Vorfeld gegen alles stimmen, ohne zu wissen, was von der Kommission kommt.

 

Schultes warb bei den anderen Fraktionen eingehend dafür, gemeinsam Alternativen zu entwickeln. Wenn es möglich ist, dann sei die ÖVP selbstverständlich dafür, dass es anders geht, so Schultes. Auch Nikolaus Prinz (V) hält ein sofortiges Verbot für nicht zielführend, zumal die österreichische Landwirtschaft funktionieren müsse. Dort, wo Glyphosat eingesetzt wird, müsse man genaue Regeln aufstellen, sagte er und wies auch auf die Funktion von Glyphosat beim Erosionsschutz hin.

 

Schultes ortet bei dieser Debatte eine grundsätzliche Dimension, nämlich die Diskussion darüber, ob europäische Sicherheitsmechanismen funktionieren oder nicht.

 

Michael Bernhard von den NEOS hält es für notwendig, auf den Vorschlag der Kommission zu warten. Die NEOS würden die Argumentation der AGES unterstützen und treten dafür ein, vor allem das Sikkationsverbot auf EU-Ebene auszuweiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag von SPÖ, FPÖ und Grünen auf Stellungnahme wurde mehrheitlich mit den Stimmen dieser drei Parteien angenommen:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Schieder, Hübner, Pirklhuber

 

betreffend

1401/17 Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat/Stellungnahme Österreichs (AGES) an die EK vom Juni 2017 (154596/EU XXV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 3.10.2017 zu TOP 1

 

 

 

Ende des Jahres 2017 läuft die für die Dauer von 18 Monaten durch die EU-Kommission vorläufig verlängerte EU-Zulassung des Pestizids Glyphosat aus. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das weltweit am häufigsten eingesetzte Pestizid bereits im März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ eingestuft.

 

Als das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nun im Verfahren der Neubewertung mit der Bewertung des gesundheitlichen Risikos des Wirkstoffes und einer Beispielformulierung beauftragt wurde, kam dieses zu der Einschätzung, dass von Glyphosat kein krebserzeugendes Risiko für den Menschen zu erwarten sei. 96 Wissenschaftler, darunter Epidemiologen, Toxikologen, Statistiker und Molekularbiologen aus 25 Ländern, kritisierten in einem offenen Brief an die EU-Kommission die Bewertung der deutschen Behörde und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als „wissenschaftlich inakzeptabel“, mit „schwerwiegenden Mängeln behaftet“ und „in die Irre führend“. Glyphosat steht damit in Verdacht, Krebs zu erregen.

 

Auf Grundlage des aktuellen Standes der Wissenschaft ist eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat im Sinne des Vorsorgeprinzips jedenfalls als zu riskant abzulehnen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Der zuständige Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird angewiesen, sicher zu stellen, dass sich Österreich in den EU-Gremien gegen jegliche Zulassung von Glyphosat ausspricht und gegen alle anderslautenden Vorschläge stimmt. Der/die allfällige österreichische Vertreter/in im zuständigen EU-Gremium ist entsprechend anzuweisen.“

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechts¬aktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

Folgender Antrag der ÖVP auf Stellungnahme wurde nur von ÖVP und NEOS unterstützt und somit abgelehnt:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Hermann Schultes

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend

1401/17 Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat/Stellungnahme Österreichs (AGES) an die EK vom Juni 2017 (154596/EU XXV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 3.10.2017 zu TOP 1

 

 

 

Ende des Jahres 2017 läuft die für die Dauer von 18 Monaten durch die EU-Kommission vorläufig verlängerte EU-Zulassung des Pestizids Glyphosat aus. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das weltweit am häufigsten eingesetzte Pestizid bereits im März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ eingestuft.

 

Als das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nun im Verfahren der Neubewertung mit der Bewertung des gesundheitlichen Risikos des Wirkstoffes und einer Beispielformulierung beauftragt wurde, kam dieses zu der Einschätzung, dass von Glyphosat kein krebserzeugendes Risiko für den Menschen zu erwarten sei. 96 Wissenschaftler, darunter Epidemiologen, Toxikologen, Statistiker und Molekularbiologen aus 25 Ländern, kritisierten in einem offenen Brief an die EU-Kommission die Bewertung der deutschen Behörde und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als „wissenschaftlich inakzeptabel“, mit „schwerwiegenden Mängeln behaftet“ und „in die Irre führend“. Glyphosat steht damit in Verdacht, Krebs zu erregen. In diese Kategorie fallen laut WHO auch das Frittieren von Lebensmitteln, der Friseurberuf und die Schichtarbeit.

 

Der französische Premierminister hat kürzlich seinen Umweltminister und seinen Landwirtschaftsminister beauftragt, eine längerfristige Strategie zum Ausstieg aus der Verwendung von Glyphosat zu präsentieren. Dieser Ansatz soll auch im Gleichklang mit den europäischen Nachbarn verfolgt werden.

 

Österreich ist im oben genannten Expertenausschuss der Europäischen Kommission durch Experten der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) vertreten. Die AGES hat gegenüber der Europäischen Kommission bereits Einschränkungen der Anwendungsmöglichkeiten von Glyphosat eingefordert. Da die Europäische Kommission diese Forderungen in ihrem Vorschlag nicht berücksichtigt, wird die AGES/Österreich der Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat nicht zustimmen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Der zuständige Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird angewiesen, sicher zu stellen, dass sich Österreich der Position der AGES folgend in den EU-Gremien gegen den derzeit vorliegenden Vorschlag zur Zulassung von Glyphosat ausspricht. Weiters wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ersucht, gemeinsam mit den anderen EU Mitgliedstaaten eine Strategie für alternative Produkte zu erarbeiten. Der/die allfällige österreichische Vertreter/in im zuständigen EU-Gremium ist entsprechend anzuweisen.“

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der NEOS auf Stellungnahme erhielt von den anderen Fraktionen keine Unterstützung und wurde somit abgelehnt:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

des Abgeordneten Michael Bernhard

 

betreffend

1401/17 Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat/Stellungnahme Österreichs (AGES) an die EK vom Juni 2017 (154596/EU XXV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 3.10.2017 zu TOP 1

 

 

 

Ende des Jahres 2017 läuft die für die Dauer von 18 Monaten durch die EU-Kommission vorläufig verlängerte EU-Zulassung des Herbizids Glyphosat aus. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat das weltweit am häufigsten eingesetzte Breitbandherbizid im März 2015 aufgrund einer Fütterungsstudie als möglicherweise krebserregend („probably carcinogenic“) eingestuft.

 

In einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Welternährungsorganisation (FAO) hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Mai 2016 aber klargestellt, dass nach Meinung der Expert_innen beider Organisationen Glyphosat wahrscheinlich kein Krebsrisiko darstellt („glyphosate is unlikely to pose a carcinogenic risk to humans from exposure through the diet“).

 

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurde im Verfahren der Neubewertung mit der Bewertung des gesundheitlichen Risikos des Wirkstoffes und einer Beispielformulierung beauftragt und kam zu der Einschätzung, dass von Glyphosat kein krebserzeugendes Risiko für den Menschen zu erwarten sei. Weiters sind die beiden EU-Agenturen ECHA und EFSA damit betraut, Stellungnahmen abzugeben. Schließlich  nimmt die Europäische Kommission dies alles auf und formuliert einen Vorschlag, der im Herbst dieses Jahres zu erwarten ist.

 

Vor dem Hintergrund dieser nicht eindeutigen Bewertung der Lage und der lange dauernden Diskussionen ist für uns das Risiko noch nicht klar einzuschätzen und wir warten auf die Formulierung der Europäischen Kommission.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs. 3 B-VG

 

 

Der Ständige Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Der zuständige Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird angewiesen, sicher zu stellen, dass sich Österreich in den EU-Gremien gegen die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat ausspricht, so sich der Verdacht erhärtet, dass tatsächlich ein relevantes Risiko bezüglich Gesundheitsgefährdung bleibt. Des Weiteren muss sichergestellt werden, dass sich die österreichischen Forderungen der Einschränkung in der Anwendung von Glyphosat, wie sie seitens der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) aufgestellt wurden, berücksichtigt werden. Der/die allfällige österreichische Vertreter/in im zuständigen EU-Gremium ist entsprechend anzuweisen.“

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechts¬aktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.