NATIONALRAT

 

 

           Am Donnerstag, dem 23. Juni 2016, um 9 Uhr (bis 16 Uhr) findet im Nationalrats-Sitzungssaal eine

 

 

PARLAMENTARISCHE ENQUETE

„Was kommt nach Paris? –

Diskussion zur Umsetzung des Klimavertrags von Paris in Österreich“

 

statt.

 

T A G E S O R D N U N G

 

 

9.00 Uhr

Begrüßung

Doris Bures, Präsidentin des Nationalrats

 

Einleitung  (je 8 Min.)

Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter, Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und

                                                    Wasserwirtschaft

Mag. Jörg Leichtfried, Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

9.30 Uhr

Impulsreferate  (je 10 Min.)

Bedeutung des Klimaabkommens für Österreich

 

Vertreter des Umweltbundesamtes

 

Vertreter einer österreichischen Universität

 

Vertreter einer nichtösterreichischen Universität bzw. internationaler Experte

 

 

10.00 Uhr

Panel 1  (je 10 Min.)

Umsetzung des Klimaabkommens innerhalb und durch die Europäische Union

 

EU Kommissar für Klimapolitik/Energie oder ein von ihm nominierter Vertreter

 

Vertreter der EU Ratspräsidentschaft, zu nominieren durch das niederländische Umwelt­ministerium

 

Vorsitzender des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebens­mittelsicherheit im Europäischen Parlament oder ein von ihm nominierter Vertreter

 

Vertreter der EU Kommission zu „Überblick über internationale Best Practise Beispiele“

 

 

anschl. Diskussion

 

11.00 Uhr

Panel 2  (je 5 Min.)

Rahmenbedingungen für industrielle Produktion und Energieaufbringung

 

Vertreter Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Vertreter aus dem Bereich der energieintensiven Industrie, zu nominieren durch die VOESTALPINE AG

Vertreter Vorsitz der Landesenergiereferentenkonferenz, nominiert durch die Verbindungs­stelle der Bundesländer

Vertreter Unternehmen/Institut aus dem Bereich „Umwelttechnologie“

Vertreter der Bürgerinitiative „Energiewende für Österreich“

Vertreter Energiewirtschaft, zu nominieren durch Energie Österreich

 

anschl. Diskussion

 

 

12.30 Uhr – Mittagspause

 

 

13.30 Uhr

Panel 3  (je 5 Min.)

Weichenstellungen für den Sektor Verkehr

 

Vertreter Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Vertreter Vorsitz der Landesverkehrsreferentenkonferenz, nominiert durch die Verbindungsstelle der Bundesländer

Vertreter VCÖ

Vertreter ÖAMTC

 

anschl. Diskussion

 

 

14.30 Uhr

Panel 4  (je 5 Min.)

Schlüsselmaßnahmen im Sektor Gebäude und Kleinverbrauch

 

Vertreter Vorsitz der Landeswohnbaureferentenkonferenz, nominiert durch die Verbindungs­stelle der Bundesländer

Vertreter Vorsitz der Landesklimaschutzreferentenkonferenz, nominiert durch die Verbindungsstelle der Bundesländer

Vertreter des Gemeindebundes

Vertreter des Städtebundes

Vertreter einer Umweltschutzorganisation, zu nominieren durch das Ökobüro (Koordinationsstelle Österreichischer Umweltorganisationen)

 

anschl. Diskussion

 

 

15.30 Uhr

Resümee der Umweltsprecher/innen  (je 4 Min.)

 

 

 

 

 

Teilnehmer/innenkreis

 

1.)          Die vorgeschlagenen Referentinnen und Referenten

2.)          Präsident und Vizepräsidenten des Bundesrates

3.)          28 Mitglieder des Nationalrates im Verhältnis 8 SPÖ: 8 ÖVP: 6 FPÖ: 4 Grüne:
1 Neos: 1 Team Stronach

4.)          14 Mitglieder des Bundesrates im Verhältnis 5 ÖVP: 5 SPÖ: 3 FPÖ: 1 Grüne

5.)          12 Fraktionsexperten/innen im Verhältnis 3 SPÖ: 3 ÖVP: 2 FPÖ: 2 Grüne: 1 Neos:
1 Team Stronach

6.)          Je ein/e Vertreter/in von den im Europäischen Parlament vertretenen österreichischen Parteien

7.)          Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre oder je ein/e von diesen genannte/r Vertreter/in

8.)          Je 6 Vertreter/innen aus dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

9.)          Je 2 Vertreter/in der nicht explizit genannten Bundesministerien und des Bundeskanzleramtes

10.)        je ein/e Vertreter/in der neun Landesregierungen

11.)        je 2 Vertreter/innen jedes Bundeslandes nominiert durch die Verbindungsstelle der Bundesländer, des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes

12.)        je 2 Vertreter/in der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeiterkammer, der Österreichischen Industriellenvereinigung, des Österreichischen Gewerkschafts­bundes und der Landwirtschaftskammer Österreich

13.)        je ein/e Vertreter/in von ÖKO Büro, Global 2000, Greenpeace, WWF, energy peace

14.)        je ein/e Vertreter/in von Umweltdachverband, Österreichischer Alpenverein, Naturfreunde Österreich, Naturschutzbund Österreich

15.)        je ein/e Vertreter/in von Umweltbundesamt, Österreichische Energieagentur, E-Control, Klima und Energiefonds

16.)        je ein/e Vertreter/in von Energie Österreich, Erneuerbare Energie Österreich

17.)        je ein/e Vertreter/in von ÖAMTC, ARBÖ und VCÖ

18.)        je 2 Vertreter/innen von Universität für Bodenkultur, Technische Universität Wien

19.)        je ein/e Vertreter/in von Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien, Universität Graz, Akademie der Wissenschaften

20.)        je ein/e Vertreter/in von IHS, WIFO

21.)        je ein/e Vertreter/in von Austrian Institute of Technology, Internationale Energieagentur, Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT), Austria Cooperative Research (ACR), Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landwirtschaft (BFW), ZAMG

22.)        je ein/e Vertreter/in von Forschungsinstitut für Energie- und Umweltplanung - AEEG (Austrian Environmental Expert Group), Österreichisches Ökologie-Institut, Österreichisches Institut für Baubiologie und –ökologie, TPA Energie- und Umwelttechnik GmbH, RMA - Ressourcen Management Agentur, der BIUTEC - Biotechnologie- und Umwelttechnologie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Holzforschung Austria - Kompetenzzentrum Holztechnologie, AGES, Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein, Dachverband Klima und Energie

 

 

 

 

Öffentlichkeit:

 

Gemäß § 98a Abs. 2 GOG-NR soll die Enquete für Medienvertreter/innen und die Öffentlichkeit  nach Maßgabe der räumlichen Möglichkeiten zugänglich sein.

 

 

Vorsitz:

 

Den Vorsitz führt gemäß § 98a Abs. 1 GOG-NR die Präsidentin des Nationalrates.

 

Für die einzelnen Themenbereiche kann sich die Präsidentin in der Vorsitzführung vertreten lassen, wobei vorgeschlagen wird, dass die Obfrau des Umweltausschusses und ihre Stellvertreter/in abwechselnd den Vorsitz führen.

 

 

 

Wien, 2016 06 10

 

 

 

 

Doris Bures

Präsidentin

                                                                                                                                                             

 

 

A v i s o

 

 

           Die unter „Teilnehmer/innenkreis“ angeführten Personen können sich im Rahmen der dem Panel anschließenden Diskussion zu Wort melden.

 

           Es ist in Aussicht genommen, Änderungen der Tagesordnung, des Ablaufs, der Referenten/innen und des Teilnehmer/innenkreises im Einvernehmen der Parlaments­fraktionen schriftlich zu ändern.