3/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 09.11.2017
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erarbeitung eines Bundesgesetzes über die Informationsfreiheit

 

In kaum einem Bereich ist die Republik dermaßen rückständig, wie im Umgang der staatlichen Stellen mit Informationen. Das aus der Monarchie stammende Amtsgeheimnis ist in keiner Weise mehr zeitgemäß. Was nicht ausdrücklich veröffentlicht werden muss, ist in Österreich grundsätzlich geheim. Österreich liegt daher im "Global Right to Information Ranking" derzeit am letzten Platz von insgesamt 100 überprüften Staaten. Dabei ist Transparenz und freier Zugang zu allen Informationen staatlicher Stellen das beste Mittel gegen Korruption und Steuergeldverschwendung. Aus diesem Grund benötigt es eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu diesen Informationen. In Schweden wurde ein solches Prinzip der Informationsfreiheit bereits 1766 in der Verfassung festgeschrieben und zahlreiche andere europäische Staaten sind diesem Beispiel gefolgt.  Mittlerweile besteht auch ein Konsens aller Parteien, dass das Amtsgeheimnis abzuschaffen und durch umfassende Informationsfreiheit zu ersetzen ist. Trotzdem konnte bisher keine parlamentarische Mehrheit für einen bestimmen Entwurf gefunden werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zum Ende des Jahres 2018 eine Gesetzesinitiative vorzulegen, welche die Amtsverschwiegenheit abschafft und eine Verfassungsbestimmung zu einer umfassenden Informationsfreiheit erlässt. Dabei sind die in der vergangenen Legislaturperiode eingebrachten Anträge, sowie die im Rahmen des parlamentarischen Prozesses vorgebrachte Kritik ausreichend zu berücksichtigen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.