Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 128/2017, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 10 wird folgender Abs. 69 angefügt:

„(69) § 13 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2017 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.“

2. Dem § 13 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Ausgaben zur Finanzierung der Beschäftigungsgarantie 50+ sind wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln. In den Rahmen der Beschäftigungsgarantie 50+ fällt sowohl die Förderung einer unmittelbaren Beschäftigung als auch die Förderung einer zur Erhöhung der Beschäftigungschancen geeigneten Ausbildung von Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.“