10/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 09.11.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Schieder, Ulrike Königsberger-Ludwig, Muchitsch

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Maßnahmen zur Stärkung professioneller Pflege

 

 

In Österreich leben derzeit rund 450.000 Bezieherinnen und Bezieher eines Pflegegeldes. Wenngleich durch die Einführung des Pflegefonds 2011 und seiner Verlängerung für die Dauer des Finanzausgleiches bis inkl. 2021 maßgebliche Schritte zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Pflegediensten gesetzt wurden, so gilt es dennoch weiterhin die professionelle Pflege in Österreich zu forcieren.

Derzeit werden rund 74 % der pflegebedürftigen Personen zuhause in den eigenen vier Wänden betreut, wobei rund 42 % keinerlei professionelle Dienste in Anspruch nehmen.

 

Um pflegende Angehörige, die oftmals jahrelang die Pflege und Betreuung ihrer Angehörigen erbringen, nachhaltig zu entlasten, zum Ausgleich des Wertverlustes des Pflegegeldes (das Pflegegeld hat seit seiner Einführung mangels laufender Valorisierung rund 25 % an Wert verloren) sowie als flankierende Maßnahme in Zusammenhang mit der Abschaffung des Pflegeregresses bei stationärer Pflege, gilt es auch im mobilen Bereich Maßnahmen zu setzen sowie den zukünftigen Personalbedarf sicherzustellen.

 

Die Kosten für die Schaffung 1.000 zusätzlichen Stellen belaufen sich auf jährlich rund € 50 Mio. je 1.000 geschaffter Stellen, jene für die Übernahme von 50 % der Kosten für die mobilen Pflegedienste auf rund € 80 Mio. bei jährlichen Steigerungen iHv. 5 %. Zur Gegenfinanzierung sowie zur Sicherstellung der Finanzierung der Abschaffung des Pflegeregresses inkl. Folgekosten wird die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer von namhaften ExpertInnen (zuletzt im Rahmen der WIFO-Studie vom Juni 2017) empfohlen. Eine solche würde bei Belastung von Erben ab € 1 Mio. Mehreinnahmen iHv. rund € 500 Mio./Jahr (Steigerung von rund 2 % jährlich entsprechend Steigerung Erbvolumen) bringen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit welchem

1.     eine Erbschafts- und Schenkungssteuer für Erben ab € 1 Mio. eingeführt wird und

2.     diese Einnahmen zweckgewidmet für jährlich zusätzlich 1.000 Stellen im Pflegebereich sowie

3.     für die Übernahme von 50 % der Kostenbeiträge für mobile Dienste durch den Bund vorgesehen werden.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales