Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, zuletzt geändert durch dasBundesgesetz BGBl. I Nr. 163/2015, wird wie folgt geändert:
1. In § 18 Abs. 10 wird der Satz „Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat ist hinsichtlich der Indikation „Sikkation“ verboten, sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist“ durch folgenden Satz ersetzt:
„Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat ist im Sinne des Vorsorgeprinzips verboten.“
2. § 18 Abs. 10 lautend „§ 15 Abs. 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 189/2013 tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.“ wird § 18 Abs. 10a.