28/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 13.12.2017
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EntschlieSSungsantrag

 

 

des Abgeordneten DI Georg Strasser, Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

 

 

 

betreffend nationale Machbarkeitsstudie und Aktionsplan zum Ausstieg von Glyphosat

 

Der Wirkstoff Glyphosat ist seit dem Jahr 2002 als Ergebnis eines umfassenden Bewertungsprozesses in der EU genehmigt und wird laufend hinsichtlich seiner Risiken für Gesundheit und Umwelt sowie seiner Wirksamkeit neu bewertet.

 

In Österreich erfolgt die fachlich-wissenschaftliche Bewertung durch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Die AGES hat im Sinne des Vorsorgeprinzips stets konkrete Einschränkungen des Glyphosat-Einsatzes im landwirtschaftlichen sowie nicht-landwirtschaftlichen Bereich zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt auf EU-Ebene gefordert.

 

Im Rahmen des EU-Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe schlug die Europäische Kommission eine Verlängerung der Zulassung um weitere 5 Jahre vor. Die Abstimmung im einschlägigen EU-Gremium am 27. November 2017 ergab schließlich eine Mehrheit für eine weitere Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat.

Österreich hat entsprechend des Beschlusses des Nationalrats vom 3. Oktober 2017 (Ständiger Unterausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union, 6/SEU XXV.GP) gegen die Verlängerung von Glyphosat gestimmt.

 

Damit ist Glyphosat für weitere 5 Jahre - bis Ende 2022 - als Pflanzenschutzmittelwirkstoff genehmigt. Die Genehmigung erfolgte nur für die Anwendung als Totalherbizid und unter zusätzlichen Einschränkungen, die im Rahmen der nationalen Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat zu berücksichtigen sind.

 

Einige Mitgliedstaaten wie beispielsweise Frankreich oder Italien haben angekündigt, die Nutzung von Glyphosat zu verbieten, sobald Alternativen gefunden sind. In Anlehnung daran soll auch in Österreich eine nationale Machbarkeitsstudie und ein Aktionsplan zum Ausstieg von Glyphosat erarbeitet werden.

 

Die zuständigen Bundesministerien werden daher ersucht, umgehend eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, in der die Auswirkungen eines Ausstiegs oder einer weiteren Einschränkung der Verwendung beurteilt werden.

Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:

-          wirtschaftliche Auswirkungen für die Landwirtschaft, Verarbeitungsbetriebe, den Handel, Gebietskörperschaften und Infrastruktureinrichtungen (versiegelte Flächen, Wege, Gleisköper etc.) sowie den Wirtschaftsstandort Österreich bei der Produktion und dem Handel mit EU-Mitgliedstaaten und Drittländern;

-          Risiken für die menschliche Gesundheit durch importierte Lebensmittel;

-          die Verfügbarkeit von Ersatzprodukten;

-          ökologische Auswirkungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Erosion, CO2, alternativer Pflanzenschutzmittel sowie der Bekämpfung invasiver Arten;

-          Sicherheitsaspekte im Bereich Infrastruktur;

-          Festlegung von Grenzwerten bzw. „Null-Toleranz“ bei Importprodukten (Zertifizierungsverfahren).

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, folgende Maßnahmen zu setzen:

 

-        Klärung der rechtlichen Voraussetzungen für einen Ausstieg aus der Verwendung bzw. ein Verbot von Glyphosat sowie Erstellung einer nationalen Machbarkeitsstudie inkl. Folgenabschätzung;

 

-        im Rahmen der geprüften rechtlichen Möglichkeiten Folgendes bis zum Herbst 2018 vorzulegen:

o   einen Aktionsplan zum Ausstieg von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln, insbesondere im privaten Bereich;

o   konkrete Maßnahmen zur Abfederung allfälliger wirtschaftlicher Nachteile in der Landwirtschaft.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.