32/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 20.12.2017
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EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Dr.in Sonja Hammerschmid
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Wiedereinführung von Ziffernnoten in der Volksschule
Die alternative Leistungsbeurteilung in ihrer heutigen ausdifferenzierten Form ist das Ergebnis jahrelanger pädagogischer Entwicklungsarbeit. In rund 2.000 Schulversuchen an Volksschulen wurden Kompetenzbeschreibungen eingesetzt, die nach Meinung pädagogischer ExpertInnen, Eltern- und LehrerInnenvertreterInnen valide Aussagen über die Talente und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler treffen. Aufgrund dieser positiven Erfahrungen und Rückmeldungen von ExpertInnen und Betroffenen wurde die alternative Leistungsbeurteilung bis einschließlich zur 3. Klasse der Volksschule und der Sonderschule als Teil eines umfassenden Informationssystems im Schulrechtspaket, das im Juni 2016 als erster Teil der Bildungsreform durch den Nationalrat beschlossen wurde, verankert.
In Bewertungsgesprächen werden die Eltern oder Erziehungsberechtigten über den Lern- und Entwicklungsstand, über Lernfortschritte und Leistungsstärken sowie Begabungen ihres Kindes informiert. Darüber hinaus ergeht jeweils am Ende des Wintersemesters und am Ende des Unterrichtsjahres eine schriftliche Semester- bzw. Jahresinformation, die das Zeugnis mit Ziffernbeurteilungen ersetzt. Die Entscheidung darüber, ob anstelle des Notensystems eine Beratung und Information der Eltern über die Leistungs- und Entwicklungssituation des Kindes stattfindet, wird im Rahmen der Schulautonomie am Standort festgelegt.
Im Regierungsprogramm ist nunmehr vorgesehen, diese bewährte Form der Leistungsbeurteilung rückgängig zu machen und wieder flächendeckend zur alten, verpflichtenden Ziffernbenotung zurückzukehren. Bereits nach Bekanntwerden des Vorhabens von ÖVP und FPÖ hat dies empörte Reaktionen von Eltern, SchülerInnen und LehrervertreterInnen hervorgerufen und „alle Alarmglocken schrillen lassen“. Diese Entscheidung wird über die Köpfe von SchülerInnen und Eltern hinweg getroffen und
als „Retro-Pädagogik“ betrachtet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
“Die Bundesregierung wird aufgefordert, die im Schulrechtspaket 2016 enthaltene Möglichkeit am Schulstandort autonom über eine alternative Leistungsbeurteilung in der Volksschule zu entscheiden, fortzusetzen und weiterzuentwickeln.“
Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss