34/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 20.12.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

Selbstständiger Entschließungsantrag

§ 26 iVm § 21 GOG-NR

der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Genossinnen und Genossen betreffend Verzicht auf Wiedereinführung von allgemeinen Studiengebühren

Das Regierungsprogramm 2017-2022 sieht die Einführung „moderater“ Finanzierungsbeiträge für Studierende vor, um „die Verbindlichkeit des Studierens zu erhöhen sowie den privaten Finanzierungsanteil im tertiären Bereich auf OECD-Schnitt (0,5% des BIP) zu steigern.“

Die Freiheitliche Partei hat in der Opposition Studiengebühren dezidiert abgelehnt und noch im Herbst 2008 die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren ab dem Sommersemester 2009 mitbeschlossen. Die Österreichische Volkspartei war schon immer auf der Seite jener, die sich studieren ohnedies leisten können, und daher auch im Wahlprogramm für Studiengebühren.

Statistisch ist nachgewiesen, dass es nach Einführung des Studienbeitrages im Wintersemester 2001/2002 zu einem deutlichen Rückgang der Studierendenzahlen (- 21%) an den Universitäten kam. Trotz einer steigenden Studierendenzahl an FH- Studiengängen ergab sich für den Gesamtsektor ein Rückgang um 18% auf 171.000 Studierende.

Rechnet man diese Zahlen auf die derzeitige Situation hoch, so ergibt sich, dass bei einem Rückgang von 18% rund 69.000 potenzielle Studierende von ihrem Studium durch die Einführung allgemeiner Studiengebühren abgehalten werden. Der größte Teil dieser Gruppe wird aus sozial schwachen Familien stammen, weil sich diese - erst recht verbunden mit den sonstigen sozialen Verschlechterungen - das Studieren nicht mehr leisten wird können; die Wiedereinführung von allgemeinen Studiengebühren wird somit zu einer massiven sozialen Selektion führen.

In Österreich studieren bloß 37% eines Jahrganges an einer Universität oder einer Fachhochschule, damit liegt Österreich am letzten Platz der OECD-Länder. Ebenso hat Österreich mit 14% Hochschulabsolventen im OECD-Vergleich (OECD-Schnitt: 28%) immer noch eine sehr niedrige Akademikerquote. Durch die Einführung von Studiengebühren werden sich diese Zahlen noch erheblich verschlechtern.

Die im Regierungsprogramm als „moderat" bezeichneten Studiengebühren müssen, um den privaten Finanzierungsanteil im tertiären Bereich auf 0,5% des BIP (OECD-Schnitt) zu steigern, wie dies im Regierungsprogramm geplant ist, laut Uniko-Präsident Prof. Vitouch 2.500 € pro Semester betragen, sohin 5.000 € pro Jahr.

Doppelt unsozial ist die nachträgliche steuerliche Absetzbarkeit für die geleisteten Studienbeiträge: Die Kinder von jenen, die sich das Studieren ohnedies feisten können, werden nachträglich mit einem Steuerbonus belohnt. Diese Maßnahme wird die Abwanderung von ausgebildeten Medizinerinnen nach Deutschland nicht verhindern können.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, keine allgemeinen Studiengebühren einzuführen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.