45/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 20.12.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend 2,5 Hektar Flächenziel

Gemäß Leitziel 13 der gemeinsam mit allen Bundesländern erstellten Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (BMLFUW 2002) sollte bis 2010 die tägliche Inanspruchnahme durch zusätzlichen Bau- und Verkehrsflächen auf maximal 2,5 ha red-uziert werden. Den Ausführungen im 10. Umweltkontrollbericht (Umweltbundesamt 2013) zufolge wird die Erreichung dieses Zieles ohne Angabe eines bestimmten Zeithorizonts weiterverfolgt.

Laut dem 10. Umweltkontrollbericht des Umweltbundesamts aus dem Jahr 2013 lag die gesamte tägliche Flächenneuinanspruchnahme (Bau- und Verkehrsflächen, Sportanlagen, Infrastrukturflächen) im Zeitraum 2009 bis 2012 bei 22,4 ha/Tag und war damit unverändert hoch im Vergleich zu den Jahren davor. Damit einher geht die voranschreitende Bodenversiegelung. Im Schnitt wurden 2009 bis 2012 zumindest 4,3 ha täglich versiegelt.

Weiters legt das Leitziel 14 der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie fest, dass Mobilitätszwänge – hervorgerufen durch die räumliche Trennung von Wohnen, Arbeit und Freizeit – durch kleinräumige, gemischte Raumstrukturen abgebaut werden sollen. Neue Einkaufs- und Freizeitzentren „auf der grünen Wiese“ sollen vermieden werden. Auch Siedlungen sollen sich an bestehenden Infrastrukturachsen und angrenzender Bebauung konzentrieren (Raumplanungsprotokoll zur Alpenkonvention). Der Nationale Umweltplan (Bundesregierung 1995) sieht im Verkehrskapitel die Vermeidung weiterer Zerschneidung vor.

Die obigen Ausführungen zeigen, dass es zwar seit Jahren und Jahrzehnten politische Bekenntnisse gibt den Flächenverbrauch einzudämmen. Das für 2010 anvisierte 2,5-Hektar-Ziel wurde allerdings deutlich verfehlt. Der Flächenverbrauch steigt, die konkreten Schritte für nachhaltige und flächensparende Nutzungsformen in den Bereichen der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung bleiben aus.

Es braucht ein neues Bewusstsein dafür, dass Böden die Grundlage für unsere Ernährungssicherung, das Funktionieren der Ökosysteme und wertvoller Lebensraum sind.

Die für Verkehr verbaute Fläche in Österreich nimmt doppelt so stark zu wie die Bevölkerung. Stopp der Zersiedelung und Reduktion des Flächenverbrauchs für Verkehr. Der Verkehr verbraucht in Österreich immer größere Flächen. 2,4 Prozent der Gesamtfläche Österreichs sind bereits mit Straßen, Parkplätzen und Eisenbahnanlagen verbaut. Im Burgenland ist der Flächenverbrauch pro Kopf am höchsten, in Wien am niedrigsten, macht der VCÖ aufmerksam. Insgesamt verbrauchen die Österreicher_innen vom Baby bis zum Greis für Verkehr im Schnitt 240 Quadratmeter. Die verbaute Fläche wächst stärker als die Bevölkerung. Es braucht eine intelligente Raumordnung, um die Zersiedelung und weite Arbeitswege zu reduzieren, betont etwa der VCÖ.

·        Raum macht Verkehr - Interaktion von Mobilität und Siedlungsstruktur: Österreich wird zunehmend zersiedelt. Die Entwicklung des Verkehrs und der Verkehrsstrukturen geht damit Hand in Hand. Die zunehmende Zersiedelung belastet die Haushalte der Kommunen mit hohen Erschließungs- und Erhaltungskosten und erschwert die Anbindung ans öffentliche Verkehrsnetz.

·        Täglich werden in Österreich 22,4 Hektar Fläche für Straßen, Siedlungen, Shopping-Center oder Industriehallen verbaut. Die Zersiedelung in Österreich geht Hand in Hand mit der steigenden Verkehrsbelastung. Die Folgen sind Staus und Zeitverluste für Privatpersonen und Unternehmen sowie enorme Lärm-, Umwelt- und Klimakosten für die Allgemeinheit.

·        Die Förderstrategie von erneuerbaren Energieträgern, die mit einer potenziellen Schädigung von Fauna und Flora einhergeht, sollte im Einklang mit den Leitsätzen der Nachhaltigkeit und daher auch des Flächenverbrauchs stehen. Die Förderung erneuerbarer Energien stellt dadurch leider oft eine implizite Förderung des Flächenverbrauches und eine potenziell naturunverträgliche Subvention dar. Die Förderung von erneuerbaren Energieträgern ist richtig und wichtig, es braucht aber ein Nachhaltigkeitskonzept, das die Naturverträglichkeit der Standorte erneuerbarer Energieträger mitberücksichtigt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Abstimmung mit dem BMVIT und dem BMWFW, soll das in der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie 2002 festgelegte 2,5-Hektar-Flächenziel im Rahmen der wirkungsorientierten Haushaltsführung ab dem Budget 2018 explizit adressieren und entsprechende Kennzahlen und Maßnahmen entwickeln und die Naturverträglichkeit dieser Maßnahmen sicherstellen."

 


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.