47/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 20.12.2017
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EntschlieSSungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos, Kolleginnen und Kollegen betreffend

Maßnahmen zur Verbesserung des Gewaltschutzes von Kindern

In Österreich leben derzeit 1.822.425 Menschen unter 21 Jahren, davon sind 1.525.337 unter 18 Jahre alt (vgl. Statistik Austria). Im Jahr 2011 wurde das Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung in der Bundesverfassung verankert (Arti­kel 5, Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern). Dennoch gibt es häu­fig Fälle von Gewalt gegen Kinder, vor allem in deren familiären Nahbereich. Allein in Wien waren im Jahr 2016 5.990 Kinder indirekt von Gewalt betroffen, da sie in einer Familie lebten, in der Gewalt ausgeübt wurde (Interventionsstelle Wien 2016) - es gab rund 570 Fälle, in denen direkt Gewalt gegen Kinder ausgeübt wurde.

Im Jahr 2014 trat in Österreich das "Übereinkommen des Europarates zur Verhü­tung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (kurz: Istan­bul Konvention) in Kraft, das sich in zwei Artikeln (Artikel 26 und 31) auch mit der Si­tuation von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Gewalt wurden, auseinander­setzt. Eine erste Evaluierung der Umsetzung der Istanbul Konvention hat erhebliche Schwächen in den österreichischen Gewaltschutzsregelungen eruiert. Opferschutz­einrichtungen sowie Kinderschutzzentren und Interventionsstellen, aber auch die Kin­der- und Jugendanwaltschaft und die Volksanwaltschaft beklagen unter anderem eheblichen Personalmangel, mangelnde finanzielle Zuwendungen und keine einheit­lichen Ausbildungsstandards im österreichischen Kinder- und Jugenschutz. Dies ist teils darauf zurückzuführen, dass It. § 10 Abs. 1 B-KJHG 2013 die Länder als Träger der Kinder- und Jugendhilfe definiert sind. Eine Harmonisierung der bestehenden un­terschiedlichen Regelungen scheint dringend notwendigem einheitliche Standards und Qualität der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten.

Trotz aller Bemühungen des österreichischen Staates, treffsichere Regelungen im Gewaltschutz zu etablieren, gibt es zu wenige Maßnahmen, die sich speziell auf Kin­der und deren Rechte beziehen. Um den spezifischen Bedürfnissen von Kindern ge­recht zu werden, die häufig während ihrer Entwicklung erheblichen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt sind und dadurch Traumata entwickeln können, die erst Jahre später sichtbar werden, braucht es speziell ausgebildetes Personal.

Vor allem im Justizbereich fehlt es an spezifischen Ausbildungen und Sensibilisie­rung für Fälle häuslicher Gewalt und Gewalt an Frauen und Kindern, die dringend in der richterlichen und staatsanwältlichen Ausbildung verankert werden müssen.

Im Zuge der Umsetzung Richtline 2012/29/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unter­stützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rah­menbeschlusses 2001/220/JI (kurz: Opferschutzrichtlinie) wurden Kinder und Ju­gendliche, die Zeugen von häuslicher Gewalt werden, nur unzureichend berücksich­tigt. So haben Minderjährige, die nicht selber Opfer sind, jedoch Zeugen der Tat wur­den, nach wie vor keinen Anspruch auf Prozessbegleitung. Gerade bei schweren Ge­walthandlungen gegen nahe Angehörige sollte sichergestellt sein, dass Kinder und Jugendliche Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben. Auch bei kontra­diktorischen Einvernahmen muss auf kinderspezifische Bedürfnisse eingegangen werden. Daher ist eine Ausweitung des Opferbegriffs notwendig.

In österreichischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind Gewaltschutzkon­zepte nach wie vor nicht verpflichtend vorgesehen. Sie gelten aber als wichtiges In­strument der Gewaltschuzprävention und sollten daher gesetzlich vorgeschrieben werden. Zudem ist es notwendig spezifische Schulungen und Module bezüglich Ge­waltprävention und Gewaltschutz in die Ausbildung jener verankern, die in Einrich­tungen der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, um eine adäquate Betreuung von Be­troffenen zu gewährleisten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Familie, Frauen und Jugend, wird aufgefordert schnellstmöglich umfassende Maßnahmen zum Ge­waltschutz von Kindern und Jugendlichen umzusetzen, die darauf abzielen, eine adäquate Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer oder Zeugen (häuslicher) Gewalt wurden, im Sinnne der Istanbul Konvention zu gewähr­leisten. Insbesondere soll dies durch die Verankerung von Modulen der Gewaltprä­vention und des Gewaltschutzes in der richterlichen und staatsanwältlichen Ausbil­dung, eine Erhöhung der finanziellen und personellen Ressourcen für Kinder- und Jugendhilfe-, sowie Gewaltschutzzentren, sowie der Etablierung bundesweit einheitli­cher Ausbildungsstandards, Gewaltschutzkonzepte und Qualitätsrahmen in der ös­terreichischen Kinder- und Jugendhilfe geschehen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.