48/A(E) XXVI. GP
Eingebracht
am 20.12.2017
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EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Aufnahme von Häftlingen in die gesetzliche Krankenversicherung
Von 2000 auf 2010 stiegen die Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug laut Rechnungshofbericht (Bund 2012/3) von 29,34 Millionen auf 73,76 Millionen Euro an. Medienberichten zufolge lagen diese Kosten im April 2017 bereits bei über 86 Millionen Euro (http://www.heute.at/wirtschaft/news/story/Kranke-Haeftlinge-kosten-uns-86-Millionen-im-Jahr-47284221). Zu tragen hat diese Kosten das Justizministerium. Die hohen Kosten entstehen insbesondere dadurch, dass das BMJ den Krankenanstalten bei stationärer Aufnahme den Privattarif zahlen muss, während zur allgemeinmedizinischen Betreuung angestellte Ärztinnen und Ärzte zu Kassentarifen arbeiten.
Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass Häftlinge nicht in die gesetzliche Krankenversicherung bzw. die Sozialversicherung allgemein eingebzogen sind. Eine Ausnahme bilden arbeitende Häftlinge, sowohl im Gefängnis als auch unter Hausarrest. Im Jahr 2010 waren laut Bericht des Rechnungshofes die Gesundheitskosten pro Häftling damit dreimal so hoch wie die laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Einwohner. Es steht außer Frage, dass eine medizinische Versorgung von Häftlingen in Österreich gewährleistet werden muss. Im öffentlichen Interesse muss jedoch stehen, dass die Versorgung möglichst kostengünstig ist. Verhandlungen mit den Ländern, die im Falle einer Aufnahme von Häftlingen in die gesetzliche Krankenversicherung Zahler wären, scheiterten. Erwähnt werden sollte, dass die Bundesländer It. Rechnungshofbericht bereits einen Finanzierungsbeitrag zu den entstehenden Mehrkosten an das BMJ leisten. Diese Beiträge decken jedoch bei weitem nicht die Summe der externen Versorgung im stationären Bereich. Sinnvoll wäre hier also eine Aufnahme oder teilweise Aufnahme von Häftlingen ins Allgemeinse Sozialversicherungsgesetz und insbesondere in die gesetzliche Krankenversicherung. Eine sinnvolle Kostenersparnis und die Vermeidung unnötiger Mehrkosten sind auch im Interesse der Steuerzahler und sollte nicht am Widerstand der Bundesländer scheitern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Gesetzesvorlage vorzulegen, welche nichtarbeitende Insassen von Justizvollzugsanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung aufnimmt. Dabei muss Sorge dafür getragen werden, dass bei einer Aufnahme von Häftlingen in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz eine kostenfreie Mitversicherung nicht in Österreich lebender Angehöriger ausgeschlossen wird."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.