50/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 20.12.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Petra Bayr, MA, MLS Kolleginnen und Kollegen betreffend die österreichische Entwicklungszusammenarbeit

Besonders für die am wenigsten entwickelten Länder ist entwicklungspolitisches Engagement besonders wichtig. Österreich hat sich international dazu verpflichtet zur Linderung von Hunger, Not und Armut beizutragen. Das liegt auch in unserem eigenen Interesse, weil nur so auch die Basis für demokratische Bedingungen, Frieden, Freiheit und Wohlstand gesichert werden kann.

Österreich hat sich dem von der UN vorgegeben Ziel bekannt, 0,7 % des Bruttonationaleinkommens der Entwicklungszusammenarbeit zu widmen. 2016 stieg die ODA- Quote wieder an, da sich Ausgaben zur Versorgung von Asylwerberlnnen im Inland anrechnen lassen. Trotz der Anrechnung dieser Kosten, liegen die zu erreichenden 0,7% des BNPs in weiter Ferne. Um dieses Ziel endlich zu erreichen ist ein politisch akkordierter, mit allen Ressorts abgestimmter, realistisch umsetzbarer und gesetzlich verankerten Stufenplan für die gestaltbaren Entwicklungsaufwendungen erforderlich.

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert, einen gesetzlich verankerten und mit allen relevanten Ressorts politisch akkordierten und realistisch umsetzbaren Stufenplan für die gestaltbare EZA zur ehest möglichen Erreichung des 0,7% Ziels dem Parlament zur Beschlussfassung vorzulegen“.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.