51/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 20.12.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schaffung eines Bundesnaturschutzgesetzes

Der Schutz unserer Natur und der Tier- und Pflanzenarten ist für eine gesunde und widerstandsfähige Umwelt unumgänglich. Ein Verlust der Lebensräume führt zu einem Verlust der Artenvielfalt, weswegen diese eines besonderen Schutzes bedürfen um sich innerhalb eines natürlichen Rahmens entwickeln und verändern zu können. Veränderte Anforderungen verlangen flexibel gestaltete Schutzmaßnahmen, die flexibel an zukünftige Herausforderungen angepasst werden können. Dies betrifft insbesondere den Wandel von Fauna und Flora unter dem Gesichtspunkt der fortschreitenden Klimaveränderung.Trotz dieser Tatsachen stellen die österreichischen Naturschutzmaßnahmen eine Mischung zersplitterter, unflexibler und ungenügend abgestimmter Einzelmaßnahmen dar. Dadurch, dass der Naturschutz rein in die Kompetenz der Bundesländer fällt, wird die Umsetzung internationaler Verpflichtungen und die Ausweisung und das Management von Schutzgebieten stark verkompliziert und die einheitliche bundesweite Umsetzung schwierig. Die EU-Kommission hat auch aufgrund dessen bereits mehrmals Natura-2000 Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich angestrengt. Die Umsetzung von europaweit geltenden Naturschutzbestrebungen ist durch die geltende Rechtslage allem Anschein nach strukturell schwierig. Ein Bundesnaturschutzgesetz wäre ein Schritt, der die effiziente Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen fördern würde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft und Umwelt, wird dazu aufgefordert, dem Nationalrat eine Initiative für ein Bundesverfassungsgesetz vorzulegen, das den Kompetenzbereich Naturschutz dem Bund überträgt und somit ein Bundesnaturschutzgesetz ermöglicht, womit nationale Beschlüsse und internationale Verpflichtungen bundesweit einheitlich und effizient umgesetzt werden können."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.