62/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 31.01.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Sicherheitskosten bei Fluggesellschaften

 

In den letzten Jahren hat die Dividende des Flughafen Wiens dazu geführt, dass öffentliche Teilhaber einen guten Gewinn gemacht haben. So lag die Dividende im Jahr 2017 bei 0,63 Euro je Aktie.

 

Gleichzeitig steigen die Sicherheitsanforderungen und -kosten am Flughafen bzw. im Flugverkehr. Grund dafür sind Gesetze und Verordnungen, die der Gesetzgeber erlässt, um den Flugverkehr sicherer zu machen. Darunter fallen aber auch teurere und aufwendigere Sicherheitsmaßnahmen, die nur mittelbar mit der Flugsicherheit zu tun haben (z.B. Wetterstationen). Das ist grundsätzlich auch legitim, wenn man den Flugverkehr sicherer machen will. Die Kosten, d.h. die Sicherheitsgebühren, werden aber von dessen Nutzer bezahlt. Mit anderen Worten: Der Staat verursacht Kosten für Hoheitsaufgaben (Sicherheit), die er selbst nicht tragen muss. Die Rolle des Staates ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit für Bürger_innen gewährleistet wird. Besonders relevant ist das bei Infrastruktur, die als strategisch relevant erachtet wird, wie das beim Flughafen Wien der Fall ist. Sicherheit ist ein öffentliches Gut und sollte daher durch Steuergelder ermöglicht werden.

 

Aus diesem Grund setzen manche Länder Maßnahmen, um den Trägern (also letztlich den Fluglinien) verursachte Kosten zurückzuerstatten. Konkret: Deutschlands Flugsicherungsgebühren liegen nach Übernahme von Kosten durch den Bund massiv unter den heimischen An- und Abfluggebühren. Dies Flugsicherungsgebühren sind im Jahr 2017 um fast 20% gesunken.

 

Diesen Wettbewerbsnachteil gilt es auszugleichen, zumal dieser auch darauf beruht, dass Sicherheitsgebühren letztlich von den Fluggesellschaften gezahlt werden, während die Hauptaktionär_innen des Flughafens, also die öffentliche Hand, die für die Sicherheit der Bürger_innen zuständig ist, davon profitieren.

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


 
Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Gesetz vorzulegen, dass zum Ziel hat, einen Teil der Flugsicherungsgebühren, die den hoheitlichen Aufgaben entsprechen, an die derzeitigen Kostenträger zurückzuerstatten."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.