63/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 31.01.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Claudia Gamon, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Update und Monitoring des Nationalen Aktionsplans für Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt

 

Seit 2010 versucht die Bundesregierung die Gleichstellung am Arbeitsmarkt mithilfe des Nationalen Aktionsplanes "Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt" voranzutreiben. Die bisherigen Erfolge dieser Strategie sind allerdings bescheiden. Noch immer sinken die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern nur unwesentlich. Der Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern in Bezug auf das durchschnittliche Stundengehalt beträgt in Österreich 22,9 %. Damit ist es das Land mit dem zweithöchsten Gender Pay Gap innerhalb der Europäischen Union, und liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 16,9 % (vgl. Eurostat 2014).Die Ambitionslosigkeit des Nationalen Aktionsplans zeigte sich einmal mehr, als die Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm 2013 frauenpolitische Maßnahmen vorstellte, die man eigentlich schon vor sechs Jahren festlegen, und in der Zwischenzeit schon längst umsetzen hätte können.

Auch im aktuellen Regierungsprogramm sind ernsthafte Bestrebungen Frauen und Männer am Arbeitsmarkt endlich gleichzustellen kaum erkennbar. Zwar wird als Ziel "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" angegeben, unter der Überschrift finden sich allerdings nur unkonkrete Andeutungen auf Maßnahmen, die ebendiese bewirken sollen. Hier wird einmal mehr deutlich, dass ein wirkliches Bekenntnis und wahres Engagement in dieser Sache fehlt. Jedes Ministerium muss ein Ministerium für Geschlechtergerechtigkeit sein, dieses Bewusstsein ist in der aktuellen Bundesregierung scheinbar nicht vorhanden.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans wurden seit dessen Beschluss 2010 nicht geändert und erfordern ein dringendes Update, um an die aktuellen und neuen Herausforderungen angepasst zu werden. Zu viele Punkte wurden nicht umgesetzt und sind offen geblieben. Es ist folglich notwendig, die Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplanes ständig zu beobachten und ein Monitoring dafür zu etablieren. Nur durch ein längst fälliges Update des NAPs, die Einführung eines Monitorings und kritischer parlamentarischer Analyse ist es möglich, endlich längst Beschlossenes umzusetzen und Fortschritte im Bereich der Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt zu erzielen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert den Nationalen Aktionsplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern einer Evaluierung und Weiterentwicklung zu unterziehen. In diesen Prozess sollen die Gleichbehandlungssprecherinnen der im Nationalrat vertretenen Fraktionen bzw. Mitglieder des Gleichbehandlungsausschusses mit einbezogen werden."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.