65/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 31.01.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Claudia Gamon, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Zertifizierungen für Mitglieder des
Universitätsrats
Die Universitätsräte, wie in §21 des Universitätsgesetzes 2002 festgelegt, erfüllen als Aufsichtsorgane an den autonomen Universitäten wichtige Aufgaben wie die Wahl der Rektor_innen und Vizerektor_innen, Abschluss der Zielvereinbarungen mit denselben sowie Prüfung des Rechnungsabschlusses der Universität.
Absatz 3 gibt für die
Zusammensetzung vor: "Der Universitätsrat besteht aus fünf, sieben
oder neun Mitgliedern, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft,
insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder
waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag
zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Universität leisten können.
Über eine Änderung der Größe des Universitätsrats
entscheidet der Senat mit Zweidrittelmehrheit."
Ein 2016 veröffentlichter Rechnungshofbericht der exemplarisch die Universitätsräte zweier Hochschulen prüfte, brachte das Thema der Universitätsräte, ihrer Bestellung und Bezahlung wieder auf die politische Agenda und in die Medien. Kritisiert wurden die sehr unterschiedlichen Gehaltsfestsetzungen ebenso wie hohe Reisekosten.
Weniger augenfällige Kritik, aber für die Universität und die dortigen Abläufe wesentlicher war die Kritik an der Arbeit der Universitätsräte selbst. So wurden etwa Budgetvoranschläge nicht rechtzeitig beschlossen, Protokolle und Dokumentation waren mangelhaft. In einem Fall lag kein vom Universitätsrat genehmigter Entwicklungsplan vor, obwohl dieser essentiell für die Leistungsvereinbarungsverhandlungen mit dem Ministerium ist.
Aus dieser sachlichen und
konstruktiven Kritik des Rechnungshofs kann man den Auftrag herauslesen, hier
umgehend Verbesserungen anzudenken, um den reibungslosen Ablauf von
Verwaltungsprozessen an österreichischen Universitäten zu
garantieren. Im Sinne der Weiterentwicklung von Kompetenzen wäre für
die Mitglieder des Universitätsrates Ähnliches anzudenken wie für
Aufsichtsratsmitglieder in der Wirtschaft bereits üblich: Weiterbildung
und Zertifizierung. Von diesen Ausbildungen profitieren beide Seiten, die
Erfahrungen aus der Wirtschaft zeigen, dass diese Maßnahmen sehr stark
dazu beitragen, Aufsichtsräte noch professioneller aufzustellen und die
immer komplexer werdenden Anforderungen und hohe Verantwortungslast gut zu
bewältigen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
wird aufgefordert, ein Programm zur verpflichtenden Weiterbildung und
Zertifizierung der Mitglieder der Universitätsräte zu entwickeln, um
auch auf dieser Ebene ein Höchstmaß an Qualität im Sinne der
weiteren Verbesserung des Hochschulstandorts zu garantieren"
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.