66/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 31.01.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Stephanie Krisper, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerbende in Mangelberufen

 

Asylwerber_innen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich nur in sehr eingeschränkter Form möglich. Derzeit ist im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen, dass Personen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, einer Beschäftigung nachgehen können, sofern eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde. Dieser Arbeitsmarktzugang ist aber auf den Bereich der Saison- und Erntearbeit begrenzt. Außerdem wurde für Asylwerbende, die nicht älter als 25 Jahre sind, die Möglichkeit geschaffen, eine Lehrausbildung zu beginnen, sofern ein nachgewiesener Lehrlingsmangel besteht. Hierfür ist eine Beschäftigungsbewilligung nach einer Arbeitsmarktprüfung gefordert. Die derzeitige gesetzliche Regelung sieht vor, dass ein Lehrverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit endet, wenn ein Asylverfahren des Lehrlings mit einem rechtskräftigen Bescheid beendet wurde (§14 BAG). Ein Ausbildungsverhältnis bedeutet also noch kein uneingeschränktes Bleiberecht, entscheidend ist immer ein rechtskräftiger Asylbescheid, der auch nach Jahren negativ ausfallen kann.

Aufgrund der noch oft langen Dauer von Asylverfahren kann es daher vorkommen, dass Asylwerber_innen bei negativem Ausgang des Asylverfahrens inmitten einer Ausbildung stehen oder diese gerade abgeschlossen haben. Dadurch werden bereits gut funktionierende Integrationsmaßnahmen auch aus arbeitsmarktpolitischer Sicht ad absurdum geführt, weil es auch wirtschaftliche Schäden für Unternehmen bedeutet, die in die Ausbildung von jungen Menschen investieren, deren Arbeitskraftpotenzial dann aber nicht nutzen können.

In Österreich herrscht zudem in einigen Berufen ein massiver Fachkräftemangel, weshalb das Bundesministerium für Arbeit,Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz jährlich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eine Fachkräfteverordnung heraus gibt, die Drittstaatsangehörigen im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Häufig herrscht in den festgelegten Mangelberufen auch ein nachgewiesener Lehrlingsmangel, was bedeutet, dass die Lehrberufe auch für Asylwerber_innen geöffnet sind. Angesichts dieser Tatsache scheint es sinnvoll, jenen Personen, die in Österreich eine entsprechende Qualifizierung für einen Mangelberuf erworben haben, diesen Beruf auch ausüben können, um so auch dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.  

Neben arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Aspekten, bringt der schnellstmögliche Zugang zu Erwerbstätigkeit auch sozial- und integrationspolitische Vorteile. So beugt die volle Eingliederung in den Arbeitsmarkt einerseits dem Abrutschen in die Schwarzarbeit vor und verhindert andererseits einen durch Untätigkeit geförderten Qualifikationsverlust; zudem tragen Asylwerber_innen selbst zu ihrem Unterhalt bei, was ihnen besseres Selbstwertgefühl und ein höheres Maß an Selbstbestimmung verleiht. Zusätzlich zum Gewinn von Fachkräften birgt also auch die Einsparung von Versorgungskosten eine positive Wirkung für die österreichische Wirtschaft und das Gemeinwesen - dies wiederum beugt gesellschaftlichen Spannungen und Vorurteilen vor. Schließlich ist es für Asylwerber_innen selbst von großer Wichtigkeit, einer geregelten Arbeit nachzugehen, also eine Aufgabe zu haben und dadurch an der Gesellschaft teilzuhaben und integriert zu werden. Andernfalls ist die Gefahr von psychischen Krankheiten, ausgelöst durch Perspektivlosigkeit, groß.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerinnen für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, sowie Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, wird aufgefordert dem Nationalrat schnellstmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die Asylwerber_innen, die eine Lehrausbildung in einem gemäß der Fachkräfteverordnung festgelegten Mangelberuf absolvieren, vollständigen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.