73/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 31.01.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Gerald Loacker und Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erweiterung der Mangelberufsliste

 

Jährlich gibt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eine Fachkräfteverordnung heraus, die Drittsstaatsangehörigen im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Welche Berufe als Mangelberufe festgelegt werden, hängt von der Entwicklung des Arbeitsmarktes in Österreich ab. Die aktuelle Mangelberufsliste wurde 2018 erweitert, es gibt nun 27 Berufe, die als Mangelberufe eingestuft sind, nicht wie im vergangen Jahr elf. Der Fokus liegt hier eindeutig auf technischen Berufen - lediglich der/die Diplomierte/r Gesundheits- und KrankenpflegerIn stellt eine Ausnahme dar. Trotz der Erweiterung finden sich Schlüsselberufe, wie zum Beispiel Koch/Köchin oder andere Berufe aus dem Bereich Tourismus/Gastronomie wieder nicht auf der Liste. Schon seit einigen Jahren fordern betroffene Unternehmer_innen die Aufnahme der nachgefragten Berufe in die Mangelberufsliste (u.a. zum Beispiel 2011, ORF Wien: http://wiev1.orf.at/stories/528114).

Das BMASGK behilft sich, indem es zur Abdeckung eines vorübergehenden zusätzlichen Arbeitskräftebedarfs durch eine Verordnung Kontingente für befristet beschäftigte Arbeitskräfte und Erntehelfer_innen aus Drittstaaten und Kroatien festlegen. Derartige Verordnungen werden regelmäßig für die Bereiche Tourismus und Land- und Forstwirtschaft erlassen. Kontingentbewilligungen werden nur erteilt, wenn das Arbeitsmarktservice nicht in der Lage ist, die offenen Stellen mit vorgemerkten inländischen oder am Arbeitsmarkt bereits integrierten Arbeitskräften zu besetzen. In den letzten zehn Jahren sind die Kontingente für den Sommer- beziehungsweise Wintertourismus immer geringer geworden: Wurde im Jahr 2008 noch ein Kontingent für 6.985 Saisoniers im Wintertourismus (+ extra 90 für das Bundesland Salzburg) verordnet, so beträgt das Kontingent für die Wintersaison 2017/2018 nur noch 1100. Das heißt, die Kontingente sinken, obwohl die Nächtigungen steigen. Das ist eindeutig im Interesse des Standorts und der Betriebe. Denn ein im Halbjahresrhythmus reduzierter Mitarbeiterpool konterkariert jeden Businessplan. Das gefährdet Investitionen und damit viele permanente Arbeitsplätze in den Tourismusregionen.


Der Bedarf an Arbeitskräften wird aber nicht geringer, derzeit sind österreichweit beim AMS 2079 offene Stellen für Köch_innen gemeldet (AMS, 16.01.2018). Im Bereich Beherberung und Gastronomie waren im Dezember 2017 36.186 Menschen als arbeitslos gemeldet. Viele von ihnen nehmen Jobs nicht an, weil die Regelungen in der österreichischen Arbeitsmarktpolitik zum Beispiel strenge Zumutbarkeitsbestimmungen beinhalten, die es leicht machen, angebotene Stellen auszuschlagen. Zudem herrscht aktuer Lehrlingsmangel in fast allen Bundesländern. Gleichzeitig vermeldet der Wintertourismus eine Rekordzahl an Nächtigungen in der heurigen Wintersaison: Schon im November beträgt das Plus was Nächtigungen angeht 3,4 % im Vergleich zum Vorjahr.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesminister_innen für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, werden aufgefordert, die Liste der Mangeberufe so zu erweitern, dass der Wirtschaftsstandort und insbesondere der Leitsektor Tourismus keine Wettbewerbsfähigkeit einbüßt. Jedenfalls solle die Liste der Mangelberufe um den Beruf KöchIn erweitert werden."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.