74/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 31.01.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend statistische Erhebungen zum Unterhaltsvorschuss

 

Um Chancengerechtigkeit für die Menschen in Österreich zu gewährleisten ist es notwendig darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche möglichst gute Rahmenbedingungen vorfinden um ihre Lebensziele zu erreichen. Familienformen verändern sich in unserer Gesellschaft laufend, die Zahl der Eheschließungen ist seit Jahren rückläufig, gleichzeitig steigert sich die  Gesamtscheidungsrate, die sich seit dem Jahr 1981 von 26,5 % auf 40,5 % fast verdoppelt hat (Quelle: Statistik Austria).

Dieser gesellschaftliche Wandel bedingt auch eine Reform des Unterhaltsrechts, das dringend modernisiert werden muss: Denn in Österreich lebten im Jahr 2015 606.400 Menschen (als alleinerziehender Elternteil oder Kind) in einem Alleinerziehendenhaushalt. Dies entspricht einem Anteil von 7,2 % der Gesamtbevölkerung (Quelle: ÖIF 2016). Alleinerziehende stellen eine besonders vulnerable Gruppe in unserer Gesellschaft dar, die oft Unterstützung bedürfen.

Die derzeitigen Vorschläge bezüglich einer staatlichen Unterhaltsgarantie sind vor allem als Maßnahme zur punktuellen Ausbesserung eines Gesetzes gedacht, das grundlegend reformiert werden muss. Eine derartige Reform kann allerdings nur evidenzbasiert durchgeführt werden. Im Jahr 2014 zahlte der Bund an 51.839 Minderjährige insgesamt 134,87 Millionen Euro an Unterhaltsvorschüssen aus. Nur 77,53 Mio. EUR konnten bei den Unterhaltsschuldnern eingebracht werden, die Einbringungsquoten stagnieren lt. Rechnungshof bei 57 % (Quelle: Rechnungshof Reihe BUND 2016/7/4).

Es gibt keinerlei österreichweit standardisierten Erhebungen über Verfahrensdauern bei Regressforderungen. Auch über etwaige zusätzliche Förderungen, die von Ländern und Gemeinden für jene ausbezahlt werden, die keinen Unterhaltsvorschuss gegenüber dem Staat geltend machen können, fehlen Daten und Fakten. Es ist zudem unklar, ob Menschen, die beim ersten Klagsversuch nicht erfolgreich sind, noch einmal klagen und ob es Evaluierungen und Follow-Ups von Seiten der ausführenden Stellen gibt. Derartige Zahlen, Daten und Fakten sind essentiell, um eine umfassende und evidenzbasierte Reform des Unterhaltsgesetzes durchzuführen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, eine wissenschaftliche Studie zum Thema Unterhalt- und Unterhaltsvorschuss in Auftrag zu geben und zu veröffentlichen, die als Basis für eine umfassende Reform des geltenden Unterhaltsrechts, insbesondere des geltenden Unterhaltsvorschussgesetzes, genommen werden kann. "


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.