75/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 31.01.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Claudia Gamon, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schaffung eines individuellen Karenzanspruches für jeden Elternteil

Kindererziehung ist Frauensache. Daran werden die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen wie der Familienbonus Plus nicht viel ändern. Wenn schon, dann lassen sie befürchten, dass sich eingefahrene und konservative Rollenbilder zunehmend festigen. Obwohl grundsätzlich die Karenzzeiten und Kindererziehungszeiten zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden könnten, führen ebendiese eingefahrenen Rollenzuschreibungen dazu, dass Väter ihre Möglichkeiten kaum wahrnehmen und dadurch Frauen wirtschaftlich in Abhängigkeitsverhältnisse gegenüber ihren Partnern oder dem Staat gedrängt werden. Nur knapp 5,7% der Kinderbetreuungsgeldbezieher_innen im Dezember 2017 (für Geburten bis 28.02.2017) waren Männer. Die Monatsstatistik für das neue flexible Kinderbetreuungsgeldkonto weisen sogar einen noch geringeren Männeranteil auf: So bezogen mi Dezember 2017 insgesamt 48.089 Menschen Kinderbetreuungsgeld - nur 662 davon waren Männer. Das entspricht nicht einmal 1,4 %. Frauen arbeiteten Ende 2016 laut Eurostat in Österreich zu 47,7% in Teilzeit, bei Männern sind es 10,3%. Frauen weisen zudem wesentlich längere bzw. dauerhafte Teilzeitbeschäftigungen auf. Diese Faktoren führen mit rund 22% zu einem der höchsten Gender-Pay-Gaps in der Europäischen Union und gleichzeitig zu einer langfristig schlechteren sozialen Absicherung von Müttern.

In Österreich wurden verschiedene sozialstaatliche Maßnahmen geschaffen, die diesen ungleichen Zugang zum Arbeitsmarkt auszugleichen versuchen. Statt an der Wurzel des Problems zu beginnen und zu versuchen, stärkere Anreize für Väter zu setzen Verantwortung in der Kindererziehung zu übernehmen, die über das des "Brot-Verdieners" hinausgehen, wird weiterhin an kompensatorischen Maßnahmen festgehalten.

Wesentlich zur Erhöhung des Väteranteils beim Kinderbetreuungsgeld bzw. in der Kindererziehung an und für sich ist die Sicherstellung eines eigenen Karenzanspruches, sodass die gesellschaftliche Akzeptanz und insbesondere jene in den Betrieben selbst, erhöht wird, dass auch Väter aufgrund der Kindererziehung einen längeren Zeitraum nicht im Betrieb sind. Viele Väter sehen sich aufgrund eingefahrener Rollenzuschreibungen nicht in der Lage die ohnehin vorhandenen Karenzmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen und entsprechend mit ihren Partner_innen zu teilen, was andererseits auch Frauen weniger Spielräume und Entfaltungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt lässt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten die einen individuellen Karenzanspruch für jeden Elternteil im Umfang von mindestens 12 Monaten vorsieht."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.