Bundesgesetz vom 8. März 1979, mit dem Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher getroffen werden (Konsumentenschutzgesetz - KSchG) StF: BGBI. Nr. 140/1979 geändert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz vom 8. März 1979, mit dem Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher getroffen werden (Konsumentenschutzgesetz - KSchG), wird wie folgt geändert:

In § 29 Abs. 1 werden nach der Bezeichnung „dem Verein für Konsumenteninformation“ ein Beistrich und die Worte „dem Verein COBIN (COnsumers-Business-INvestors) - Plattform für Sammelaktionen bei Massenschäden, dem Verein NOYB - European Center for Digital Rights“ eingefügt.