83/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 31.01.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

SELBSTÄNDIGER ENTSCHLIESSUNGSANTRAG gem. § 26 GOG des Abgeordneten Dr. Noll, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend die weitere Behandlung des „Österreichischen Pennäler Rings“ durch die Bundesregierung

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um weiteren Schaden für das Ansehen der Republik und ihrer Repräsentanten aus dem Auftauchen antisemitischer und nationalsozialistischer Parolen in einer vom Staat jahr­zehntelang geförderten Organisation abzuwenden. - Die Auflösung der Burschenschaft Olympia anzustreben, ist zu wenig. Denn die inzwischen der Staatsanwaltschaft vorlie­genden Texte wurden über 20 Jahre vom Österreichischen Pennäler Ring toleriert, das Mensurfechten und den Ausschluss von Frauen gibt es auch in anderen Mitgliedsorga­nisationen des Pennäler Rings.

Insbesondere:

-       In der Zuständigkeit der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt:

a)   Die Rückforderung der Förderungen der letzten Jahre an den Österreichi­schen Pennäler Ring (ÖPR) gem. § 8 der „Richtlinien zur Förderung der außer­schulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit" geltend zu machen, da mehrere Voraussetzungen der Z 1 bis 12 des § 8 Abs. 1 der „Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit" vorliegen, und keine weiteren Förderungen an den ÖPR zu gewähren.

b)   Umgehend die Mitgliedschaft des ÖPR in der Bundesjugendvertretung zu be­enden, da der ÖPR die Voraussetzungen des § 4 Bundes-Jugendvertretungsge- setzes nicht erfüllt.

 

 

-       In der Zuständigkeit des Bundeskanzlers: Den Auftritt und die Verlinkung des ÖPR von der Internet-Seite „Jugendportal.at“, welches vom BKA in Auftrag gege­ben wurde, zu entfernen.

Es wird vorgeschlagen, diesen Entschließungsantrag dem Verfassungsaus­schuss zuzuweisen.