86/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 31.01.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufwertung und Angleichung von Wehr- und Zivildienst"

BEGRÜNDUNG

Vor rund 5 Jahren, am 20.01.2013 wurde die österreichische Bevölkerung zur Zukunft des Bundesheeres befragt. Die Menschen konnten sich damals für „Die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres" oder „Die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes" aussprechen. Bei einer Befragungsbeteiligung von knapp mehr als der Hälfte der Stimmberechtigten (52,4%) votierten - wie allgemein bekannt - 1.947.116 Personen oder 59,7% für Lösungsvorschlag b) und damit für die Beibehaltung der Wehrpflicht.[1]

Dass die Zukunft des Österreichischen Bundesheeres jedoch weniger über Fragen der Organisation und Schlagkraft militärischer Landesverteidigung, als vielmehr über den Themenkomplex Zivildienst/Wehrersatzdienst, Katastrophenhilfe und Ehrenamt gefällt werden würde, zeichnete sich schon in den Kampagnen von GegnerInnen und BefürworterInnen ab.[2] Besonders interessant in diesem Falle war festzustellen, wie auch aus dem Lager jener, die noch wenige Jahre zuvor Zivildiener gerne als Vaterlandsverräter oder Drückeberger bezeichneten, plötzlich in höchsten Tönen über die unverzichtbaren Leistungen dieser jungen Männer gesprochen wurde.[3],[4],[5]

Ein wahltaktischer Spagat, der sich entsprechend einer Analyse des Institutes SORA als geglückt herausstellen sollte. Demnach gaben 74% der Wehrpflicht BefürworterInnen als Grund für ihre Entscheidung „die Beibehaltung des Zivildienstes" an.[6]

Hat die Wehrpflicht-Volksbefragung also vor allem für die UnterstützerInnen des Berufsheeres, in Verbindung mit der Einführung des fair entlohnten Freiwilligen Sozialen Jahres, nicht das gewünschte Ergebnis gebracht, so konnte die breite öffentliche Diskussion doch zur Bewusstseinsbildung ob der großartigen Leistungen sowohl der Zivil- als auch der Wehrdienstleistenden beitragen.

Nach wie vor bestehen jedoch gravierende Benachteiligungen für junge Menschen bei der Ableistung ihres Dienstes, etwa hinsichtlich der extrem geringen Grundvergütung (mtl. 321€[7],[8]) als auch der menschenrechtlich fragwürdigen Benachteiligung von Zivildienern bei der Dienstdauer.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Regelungen zu erarbeiten, die geeignet sind, nachfolgend aufgeführte Zielsetzungen im Sinne junger, ihren Dienst an der Republik Österreich leistender, Menschen umzusetzen. Eine entsprechende Regierungsvorlage ist dem Nationalrat ehestmöglich zuzuleiten:

a)      Angleichung der Dauer des Zivildienstes an jene des Wehrdienstes.

b)      Anhebung der Grundvergütung für Grundwehrdiener und Zivildiener mindestens auf die Höhe der Mindestsicherung.

ln formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss vorgeschlagen.



[1] http://vb2013.bmi.gv.at/ (26.01.2018)

[2] https://kurier.at/politik/inland/volksbefragung-die-10-staerksten-argumente-fuer-oder-gegen-die-wehrpflicht/2.689.376 (26.01.2018)

[3]https://derstandard.at/1356426780250/Vom-Drueckeberger-zur-Wahlkampfmunition (26.01.2018)

[4]https://www.ots.at/presseaussendung/OTS 20130119 OTS0029/fpoe-neujahrstreffen-1-strache-ja-zur-wehrpflicht-ja-zur-neutralitaet (26.01.2018)

[5]https://www.ots.at/presseaussendung/OTS 20130116 OTS0035/fpoe-neubauer-kommt-berufsheer-kommen-die-finanziellen-gluecksritter-aus-ost-europa (26.01.2018)

[6]http://www.sora.at/themen/wahlverhalten/wahlanalysen/vbfrg-13.html (26.01.2018)

[7]  http://grundwehrdienst.bundesheer.at/Soziales Geld-140 (26.01.2018)

[8]  http://www.zivildienst.gv.at/401/files/Rechte PflichtenStand01.01.2017.pdf (26.01.2018)