88/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 31.01.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend Maßnahmen, um eine Verschlechterung der derzeitigen finanziellen Situation für Menschen mit Behinderungen durch den geplanten Wegfall des Kinderfreibetrages im

Rahmen des Familienbonus zu verhindern.

Begründung

Obwohl Bundeskanzler Sebastian Kurz versicherte, dass keine Familie schlechter aussteigen werde als bisher, wird eine massive Verschlechterung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und deren Familien befürchtet. Mit dem geplanten Familienbonus kann bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes ein Absetzbetrag von maximal 1500 Euro geltend gemacht werden. Auch für studierende Nachkommen über 18 Jahren können 500 Euro abgesetzt werden. Wenn ein Kind beeinträchtigt ist und sich seinen Lebensunterhalt voraussichtlich nicht selbst erarbeiten kann, steht die Familienbeihilfe auch über das 18. Lebensjahr hinaus zu.

Für diesen Fall gibt es bisher offensichtlich keine Überlegungen, wie die sehr oft angespannte finanzielle Situation der Betroffenen und deren Familien entlastet werden kann. Es ist vollkommen unklar, wie die Regelung für Kinder mit Beeinträchtigungen ausgestaltet sein wird, die über 18 Jahre alt sind und voraussichtlich dauerhaft außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu finanzieren. Vor allem wenn, wie geplant, der derzeitige Kinderfreibetrag von ca. 440 Euro (bei Paaren 600 Euro) pro Jahr und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr zur Gänze entfallen werden, werden die Familien nicht nur nichts von einer Steuererleichterung spüren, sondern sogar weniger erhalten als bisher. Das widerspricht aber dem Versprechen unseres Bundeskanzlers.

Oft verbleibt den jungen Erwachsenen nur die Familienbeihilfe samt Erhöhung, der damit verbundene Kinderabsetzbetrag und ein eventueller Kinderfreibetrag als einzige Einkommensquelle, mit dem sie Apotheken-, Therapie- und zusätzliche Arztkosten finanzieren müssen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Umsetzung des Familienbonus Regelungen für Menschen mit Behinderung einzuarbeiten, damit dieser Personengruppe keine finanzielle Benachteiligung durch den Wegfall bestehender Leistungen entsteht."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie vorgeschlagen.