90/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 31.01.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

betreffend ökologisch Umsteuern - Abgaben auf den Faktor Arbeit senken

BEGRÜNDUNG

Im völkerrechtlich verbindlichen Weltklimaabkommen von Paris hat sich die Staaten­gemeinschaft zu einer Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und zu Anstrengungen verpflichtet, eine Begrenzung auf 1,5 Grad zu erreichen. Dafür sollen die globalen Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Netto-Null betragen. Für Industriestaaten bedeutet dies eine vollständige Dekarbonisierung aller Sektoren bis spätestens 2050.

Die Ziele des Klimavertrages gilt es in Österreich durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher sowie Steuer- und abgabenpolitischer Rahmenbedingungen umzusetzen. Die Zeit drängt. Während C02-Emissionen EU­weit seit 1990 um 24,4 Prozent zurückgegangen sind, liegen sie in Österreich immer noch knapp über dem Stand von 1990 (Europäische Umweltagentur, GHG- Emissions in the European Union, Trends and Projections, 2016). Im internationalen Vergleich sind die umweltbezogenen Abgaben in Österreich zudem besonders niedrig - sie liegen im unteren Drittel. Gleichzeitig liegt Österreich bei den Abgaben auf Arbeit im Spitzenfeld. Um die Ziele des Weltklimaabkommens von Paris zu erreichen und um die zu hohen Abgaben auf den Faktor Arbeit zu senken braucht es eine aufkommensneutrale ökologische Steuerreform.

Eine aufkommensneutrale ökologische Steuerreform ist die Antwort auf den Klimawandel, die im internationalen Vergleich hohe Steuerbelastung von Arbeits­und Erwerbseinkommen sowie die noch immer hohe Arbeitslosigkeit. Sie ist ein bedeutender Hebel zur Umsteuerung der Wirtschaft und für Verhaltensänderungen der privaten Haushalte und damit ein wichtiger Motor für die Energiewende. Im Gegenzug werden die lohnsummenbezogenen Abgaben für Unternehmen und die SV-Beiträge für die privaten Haushalte gesenkt. Ökologisches Umsteuern generiert Wachstum und Beschäftigung - genau das ist notwendig, um die Arbeitslosigkeit zu senken.

Die Ökologisierung des Steuersystems funktioniert wie ein Bonus-Malus-System: Wer viel (fossile) Energie verbraucht, zahlt mehr, wer Energie, Schadstoffe und Ressourcen schont, wird belohnt. Ziel einer ökologischen Steuerreform ist ein aufkommensneutrales Umsteuerungsvolumen, das in einem ersten Schritt auf ein Umsteuerungsvolumen von 4 Milliarden Euro abzielt.

 

Wenn Steuern auf Schadstoffe und Energieverschwendung erhöht werden, dann heißt das im Gegenzug, die Abgaben auf Arbeitseinkommen für private Haushalte und die Lohnnebenkosten für Unternehmen zu senken. Etwa 10% der Mittel sollen in einen Fonds zum Ausgleich von Härtefällen fließen, insbesondere für Pendlerlnnen

im ländlichen Raum und für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Einkommensschwache Haushalte werden bevorzugt behandelt.

Fossile Energie aus Kohle, Öl und Gas sowie andere umweltbelastende Stoffe (C02- Emissionen) bzw. Tätigkeiten (Straßenverkehr) werden durch Schadstoffsteuern verteuert. Das wird durch folgende Maßnahmen im Verkehrs- und Energiebereich erreicht. Zur Ökologisierung des Steuersystems schlagen wir im Einzelnen vor:

      Angleichung des Diesel- auf den Benzinsteuersatz

      Ausweitung der LKW-Maut auf das nachgeordnete Straßennetz

       Zuschlag auf die Flugabgabe

      Aufhebung der Nova-Befreiung für Fiskal-LKW

       Energieabgabe - Elektrizität unter Beibehaltung der Rückvergütungsregelung für energieintensive Unternehmen

       C02-Steuer auf fossile Energieträger (Erdgas, Kohle Mineralölprodukte) ohne Emissionshandel

Im Energiebereich bleibt die bisher bestehende Rückvergütungsregelung für energieintensive Unternehmen bestehen. Neu eingeführt werden soll eine C02- Steuer auf fossile Energieträger (Erdgas, Kohle, Mineralölprodukte). Um eine Doppelbelastung zu vermeiden, sind Anlagen, die dem Emissionshandelsregime unterliegen (European Trading System), ausgenommen. Damit wird eine Doppelbelastung - etwa in der Stahlindustrie - vermieden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende Juni 2018 einen Gesetzesvorschlag für einen ersten Schritt einer aufkommensneutralen ökologischen Steuerreform mit einem Volumen von 4 Mrd. Euro vorzulegen, der Steuern auf Schadstoffe und Energieverschwendung erhöht und im Gegenzug die Abgaben auf Arbeitseinkommen für private Haushalte sowie die lohnsummenbezogenen Abgaben für Unternehmen senkt.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.