91/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 31.01.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Mag. Wolfgang Zinggl,

Freundinnen und Freunde betreffend

Verkürzung der Stellungnahmefrist in § 5 Rechnungshofgesetz

Gemäß § 5 Rechnungshofgesetz hat der Rechnungshof den überprüften Stellen das Ergebnis seiner Überprüfung sowie allfällige, aus diesem Anlass sich ergebende Anträge bekanntzugeben. Die erwähnten Stellen haben daraufhin drei Monate Zeit, zu den mitgeteilten Beanstandungen und Anträgen des Rechnungshofes Stellung zu nehmen.

Hinsichtlich der Länder und Gemeinden findet sich ebenfalls eine dreimonatige Stellungnahmefrist in § 15 Abs 8 RHG und § 18 Abs 7 RHG.

Um einen raschen Abschluss des Endberichts nach der Überprüfung durch den Rechnungshof zu gewährleisten, wird die Verkürzung dieser Frist für eine Stellungnahme auf sechs Wochen vorgeschlagen. Die aktuelle Frist von drei Monaten verzögert den Prüfprozess und die zeitnahe Berichterstattung unnötig.[I]

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage zur Änderung des Rechnungshofgesetzes vorzulegen, womit die Frist zur Stellungnahme durch die überprüften Stellen auf sachgerechte sechs Wochen verkürzt wird.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Rechnungshofausschuss vorgeschlagen.



[I] Vgl auch Rechnungshof Österreich, Reformvorschläge zur Stärkung der Finanzkontrolle, Informationsflyer.