92/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 31.01.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Mag. Wolfgang Zinggl,

Freundinnen und Freunde betreffend

Baukulturelle Leitlinien des Bundes und Baukulturreport

                                                           BEGRÜNDUNG

Der Baukulturreport 2011 sowie die Empfehlung Nr. 4 des Beirats für Baukultur vom Juni 2013 empfahlen der österreichischen Bundesregierung, Leitlinien zur Baukultur zu formulieren. Ein solches Instrument existiert in vielen anderen europäischen Staaten und bildet dort eine wichtige Grundlage nationaler Architekturpolitik. Nachdem in einem breiten Beteiligungsprozess 2016 und 2017 solche Leitlinien entwickelt worden waren, wurden sie im Juni 2017 vom Beirat für Baukultur und im August 2017 vom Ministerrat jeweils einstimmig beschlossen. Im aktuellen Regierungsprogramm ist die „Umsetzung der Baukulturellen Leitlinien des Bundes" angekündigt. Für die Umsetzung der Leitlinien sind allerdings bisher keinerlei zusätzliche Ressourcen über die minimal ausgestattete Geschäftsstelle des Beirats für Baukultur im Bundeskanzleramt hinaus vorgesehen.

Weiter ist der dritte Baukulturreport, der periodengemäß im Jahr 2016 vorgestellt hätte werden sollen, mehr als überfällig. 2016 wurde die Erstellung dieses Reports überhaupt erst beauftragt. Mittlerweile ist er allerdings fertig, wurde jedoch weder im Ministerrat behandelt noch an den Nationalrat weitergeleitet oder der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, den dritten Baukulturreport in ausreichender Anzahl gedruckt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sowie einen Umsetzungsplan zu den Baukulturellen Leitlinien des Bundes dem Nationalrat vorzulegen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.