94/A(E) XXVI. GP
Eingebracht am 31.01.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Freundinnen und Freunde,
betreffend die Ausarbeitung einer Regierungsvorlage zur Anordnung von Warnhinweisen vor dem Abschluss von Verträgen über Finanzprodukte.
In Österreich erleben wir regelmäßig Finanzskandale (WEB, AMIS, AvW, MEL, Immofinanz, geschlossene Fonds, Wienwert), bei denen Kleinanleger zum Teil in einem hohen Ausmaß Schaden erleiden. Diese Fälle sowie entsprechende Studien der Banken zeigen, dass das Finanzwissen der österreichischen Bevölkerung eher gering einzuschätzen ist.
Der VKI, die AK und die Finanzmarktaufsicht werden nicht müde zu predigen:
•
Je höher die zugesagte jährliche Rendite
eines Produktes ist, desto höher ist auch
das Risiko eines Totalverlustes.
• Nie alles Vermögen auf ein Produkt setzen.
Entgegen diesen
allgemeingültigen Faustregeln werden Finanzprodukte häufig mit den
Begriffen „sicher“ und „ertragreich“ beworben.
Der aktuelle Fall von Wienwert oder KitzVenture zeigt, dass Werbung mit hohen Zinsen und Hinweisen auf Sicherheit auch Kleinanleger ohne besonderes Finanzwissen erreicht, insbesondere wenn in Zeitungsinseraten, im Hörfunk oder Fernsehen geworben wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat möge beschließen:
„Die
Bundesregierung wird ersucht, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten und
vorzulegen,
mit der für die Werbung für Finanzprodukte zwingende gut lesbare
Warnhinweise wie etwa:
• „Achtung: Je höher die versprochene Rendite, desto
höher das Risiko eines
Totalverlustes Ihres Investments“
• „Achtung: Setzen Sie nie ihr gesamtes Kapital auf
ausschließlich ein Produkt,
sondern streuen Sie das Risiko durch Investition in verschiedene
Produkte“
vorgeschrieben und diese Verpflichtung durch Verwaltungsstrafen gesichert wird.“
In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.