102/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.02.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Vogl

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Allgegenwärtige Überwachung im Internet der Dinge auf Kosten des Konsumentenschutzes

 

Bekanntlich stammte die Vision des „Internets der Dinge“ vom britischen Technologie-Pionier Kevin Ashton, der bereits im Jahre 1999, von der Vernetzung der unterschiedlichen Maschinen träumte. Die Idee war in jeder Hinsicht revolutionär. Durch die Kommunikation von Maschine zu Maschine sollte das Leben für alle einfacher werden. Seine Definition vom IoT (Internet of Things) ist: „Das „Internet of Things“ bezeichnet Sensoren mit Internet-Verbindungen, die sich wie das Internet verhalten, indem sie offene, spontane Verbindungen herstellen, Daten ungehindert austauschen und unvorhergesehene Anwendungen unterstützen. Computer können  so die Welt um sie herum verstehen und zum Nervensystem der Menschen werden.[1]

Mit dieser Definition hat Ashton die Vision klar umrissen: Es geht um Maschinen, die nicht mehr nur auf Befehl arbeiten, sondern Daten verarbeiten, miteinander austauschen und intelligent nutzen können. Sie sind eingebettet in eine Umgebung  von verbundenen Maschinen, die alle gegenseitig ihre Daten austauschen.

Seit Jahren wird an der Realisierung dieser Vision gearbeitet und im Jahre 2018 sind wir nun mit einem Ist-Zustand konfrontiert, der es zulässt, zu behaupten, dass Ashtons Vision unseren Alltag bestimmt. Smartphones, Smart-TV, Smart-Homes sind nur  einige Schlagworte, die alle auf der Verwirklichung der Idee der IoT-Technologie aufbauen. Ob Siri für uns Diktiertes niederschreibt, Alexa bei Amazon für uns bestellt, unser Eiskasten uns darauf aufmerksam macht, dass seine Wartung ansteht, wir alle geben damit Daten preis. Genauso verhält es sich, wenn wir unseren Fernseher oder unsere Heizung via Handy, egal wo wie uns gerade aufhalten, programmieren. All dies erleichtert den einzelnen seinen Alltag, bedeutet aber auch, dass die individuellen Gewohnheiten von den Geräten, die wir verwenden, gesammelt und weitergegeben werden.

Das allgemeine Sammeln von Daten von vernetzten Geräten wird weitergetrieben, wenn alleine durch Smart-Meter unsere persönlichen Tagesabläufe detailliert recherchiert werden können. Das Smart-Car und unsere Smartphones runden die Datensammlung und –analyse ab und vertiefen sie.

 

Es muss angeführt werden, dass die Handlungsmacht über unsere Daten nicht mehr beim Individuum liegt. Spenger/Engemann betonen in ihren Ausführungen: „Dinge werden zu Akteuren, wenn sie im Zuge dieser Neuverteilung von Handlungsmacht beginnen, selbstständig zu agieren, indem sie nicht nur Daten sammeln, sondern auf ihrer Grundlage zukünftige Ereignisse berechnen oder gar Entscheidungen treffen, die zu diesen Ereignissen führen oder sie verhindern sollen. Programmiert und konstruiert wird weiterhin von Menschen, doch unterlaufen die zeitlichen und operativen Prozesse im Internet der Dinge deren Kapazitäten.[2]

 

Der Einzelne steht der Digitalisierung und Vernetzung auf vielfache Weise gegenüber. Als Individuum, als KonsumentIn, PatientIn, SchülerIn, AutofahrerIn, TouristIn, als BürgerIn, etc.. Der Einzelne ist sich sehr oft nicht einmal bewusst, dass seine Daten gesammelt und vernetzt werden, dass für ihn personifizierte Angebote, aber auch individuell Preise erstellt werden, dass er geschätzt wird, ob er kreditfähig oder –würdig ist oder nicht.

 

Vor allem ist festzuhalten, dass das Internet der Dinge eine Realität erzeugt, die das Individuum nicht mehr kontrollieren kann.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat einen Bericht zu übermitteln, der die Probleme des IoT für den Konsument und die Konsumentin darstellt und wie die Antwort in Form eines digitalen Konsumentenschutz in Österreich sein kann. Darüber hinaus braucht es einen Zeitplan wann welche Gesetzesvorschläge zum Schutz der KonsumentInnen durch die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz in Begutachtung geschickt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz



[1] Zitiert nach: Hewlett Packard Enterprise, Das Internet der Dinge: Heute und Morgen, http://www.arubanetworks.com/assets/_de/eo/HPE_Aruba_IoT_Research_Report.pdf,

pt. 21.2.2018

[2] Florian Strenger/Christoph Engemann (Hg), Internet der Dinge, Bielefeld 2015, S. 8