105/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.02.2018
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Vogl

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Allgegenwärtige Überwachung im Internet der Dinge auf Kosten des Konsumentenschutzes – insbesondere der Smart-Cars

 

Im Jahre 1999 hat der britische IT-Pionier Kevin Ashton den Begriff „Internet of Things“ (IoT) geprägt. Ihm schwebte damals bereits vor, dass die Maschinen, die wir im Alltag verwenden, in einer miteinander vernetzten Umgebung eingebettet sind, und miteinander die Daten, die sie für ihren Aufgabenbereich übertragen bekommen, austauschen und verwalten.

 

Seitdem ist viel Zeit vergangen und die Vision von Ashton wurde Realität. Unser Alltag wird bestimmt von Smartphones, Smart-Cars, Smart-Homes. In manchen Haushalten ist Alexa so etwas wie das neue Haustier, das Arbeiten abnimmt, aber auch unermüdlich Daten der einzelnen Personen zusammenträgt. Hinzukommen unsere ganz persönlichen Profile, die über unsere Google-Abfragen zusammengestellt werden.

 

Der Konsument stellt unwissentlich eine Fülle von Daten von sich zur Verfügung, die von internationalen Konzernen und Unternehmungen verwendet werden. Daten sind das neue Gold und die Goldgräber des 21. Jahrhunderts müssen nicht graben, sie bekommen ihre Nuggets frei Haus geliefert.

 

In diesem Zusammenhang wird seit einiger Zeit die „Data Ownership“ gefordert. Gerade in Hinblick auf den Konsumentenschutz muss gefragt werden, wie z.B. in Bezug auf Smart-Cars die Eigentums- und Verbraucherrechte gewahrt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Bericht vorzulegen, der darstellt, welche Maßnahmen aus der Sicht des Konsumentenschutzes notwendig sind, um KonsumentInnen das Eigentum über ihre Daten im Bereich „Smart-Cars“ zu gewährleisten und sicher zu stellen, dass Unternehmer, wie Fahrzeughersteller oder Zulieferbetriebe nicht ihre eigenen Interessen gegenüber den persönlichen des Verbrauchers dahingehend durchsetzen, dass es zu einer Aushebelung der freien Werkstattwahl kommt. Weiters müssen die KonsumentInnen aufgeklärt werden, welche Daten der Fahrzeughersteller für welchen Zweck und aus welchem Grund wie lange speichert. Darüber hinaus braucht es einen Zeitplan wann welche Gesetzesvorschläge zur Lösung dieses Problems zum Schutz der KonsumentInnen durch die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz in Begutachtung geschickt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz