108/A XXVI. GP

Eingebracht am 28.02.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

Der Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz -TSchG) BGBl. 118/2004, zuletzt geändert mit BGBl. Nr. 148/2017, geändert wird:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz-TSchG) BGBl. Nr. 118/2004, zuletzt geändert mit BGBl. Nr. 148/2017, wird wie folgt geändert.

§31 Abs. 5 lautet:

„(5) Hunde und Katzen dürfen im Rahmen gewerblicher Tätigkeit gemäß Abs. 1 in Zoofachgeschäften und anderen gewerblichen Einrichtungen, in denen Tiere angeboten werden, zum Zwecke des Verkaufs nicht gehalten oder ausgestellt werden."

Begründung

Der zum Zeitpunkt der Entstehung des Tierschutzgesetzes verbotene Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen wurde mit einer Novellierung im Jahr 2008 wieder ermöglicht. Die Intention dieser Änderung war der Versuch den illegalen Welpenhandel einzuschränken.

Einschätzungen von privaten Tierschutzorganisationen gleichermaßen wie öffentlichen Tierschutzombudsstellen zeigen, dass das nicht gelungen ist. Oftmals stammen im Zoofachhandel angebotene Tiere ebenso aus dem Ausland und aus nicht nachvollziehbaren Quellen, ohne Information über Herkunft oder Haltungsbedingungen der Elterntiere.

ExpertInnen der Tierschutzombudsstelle Wien führen eine Reihe von Gründen an (siehe hier: https://www.tieranwalt.at/de/welpen_tierhandlungen.htm), wieso der Verkauf im Zoofachhandel abzulehnen ist, zwei sollen hier exemplarisch angeführt werden:

         Spontankäufe & Mitleidskäufe sollen unterbunden werden, da vor einer Anschaffung grundsätzlich gut überlegt werden sollte, ob man tatsächlich die Verantwortung zur Betreuung eines Tieres übernehmen kann und möchte.

         Mangelhafte Sozialisierung: Eine der prägendsten Phasen in der Entwicklung von Hunden findet in Geschäftslokalen statt, wodurch ihre natürliche Sozialisierung beeinträchtigt wird - mangelhaft sozialisierte Hunde können später Probleme im Umgang mit ihrer Umwelt haben.

Der deutsche Branchenverband des Zoofachhandels (ZZF) hat sich daher gegen den Verkauf von Hunden im Zoofachhandel ausgesprochen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.