112/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.02.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl,

Freundinnen und Freunde betreffend

Kollektivverträge für Bundesmuseen und Nationalbibliothek

BEGRÜNDUNG

Seit der Ausgliederung der Bundesmuseen im Jahr 2000 wird über einen gemeinsamen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek verhandelt. Aber trotz entsprechender Ankündigungen sämtlicher Bundesministerinnen und Bundesminister der letzten Jahre verfügt lediglich das Kunsthistorische Museum bisher über einen solchen Kollektivvertrag.

Hintergrund der Bemühungen sind vor allem die niedrigen Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, gleichzeitig geht die Schere zu den Gehältern der Führungsebene und leitender Angestellter immer weiter auf. Während die Besucherzahlen und Umsätze der Bundesmuseen seit Jahren steigen, ohne dass die Mitarbeiterzahl und die Gehälter signifikant angehoben wurden, verschlechtern sich die Arbeitsbedingungen und die Zufriedenheit der Belegschaft laufend.

Exemplarisch verweisen wir auf die Gehaltsentwicklung im Technischen Museum Wien, wo die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Einkommen zwischen den Jahren 2009 und 2016 im Schnitt um 4,9% steigern konnten. Die Inflation betrug im selben Zeitraum allerdings 14,8%. Damit haben sie real rund 10% ihres Einkommens eingebüßt. Die Direktorin des TMW steigerte ihr Einkommen im selben Zeitraum hingegen um 28,2%.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, wird ersucht, die Bundesmuseen-Konferenz zum Abschluss eines Kollektivvertrags mit den Arbeitnehmervertretern der Bundesmuseen und der Nationalbibliothek zu bewegen sowie sonst alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesmuseen und der Nationalbibliothek nach Kollektivvertrag zu beschäftigen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.