113/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.02.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl,

Freundinnen und Freunde betreffend Bibliothekengesetz

BEGRÜNDUNG

ln der vorletzten Legislaturperiode wurde die „Büchereiförderung neu" beschlossen und ein „Masterplan für das öffentliche Bibliothekswesen" auf den Weg gebracht. Damit hat die Bundesregierung auf den Schock der PISA-Studie 2009 reagiert, die insbesondere im Bereich der Lesekompetenz zu äußerst bedenklichen Ergebnissen gekommen war. Ein Masterplan reicht aber nicht, Strukturelle Reformen konnten sich nicht durchsetzen. Ohne ein verbindliches Bibliothekengesetz, das selbstverständlich in enger Abstimmung mit den Gemeinden und Interessenverbänden entstehen muss, bleibt der Ausbau des öffentlichen Büchereiwesens vom guten Willen einzelner Akteurinnen und Akteure abhängig. Kaum jemand wird die eminente Bedeutung von Bibliotheken als Bestandteil eines demokratischen, öffentlichen Bildungssystems und Kulturangebotes infrage stellen. Chancengleichheit im Bildungsbereich ist ein bedeutender Indikator für die Funktionsfähigkeit von Demokratien. Bibliotheken fällt die Aufgabe zu, niederschwelligen, kostengünstigen und damit gleichberechtigten Zugang zu Wissen und Informationen für alle zu garantieren. Um dieses Angebot zu verbessern und sicherzustellen, um Chancengleichheit im Bildungsbereich herzustellen, sollte Österreich es den meisten europäischen Staaten gleich tun und ein Bibliothekengesetz ausarbeiten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Kommunen sowie den Interessen- und Dachverbänden ein modernes Bibliothekengesetz auszuarbeiten, das unter anderem die Strukturen des öffentlichen Bibliothekswesens sowie die mediale Ausstattung, die Größe und den MitarbeiterInnenstand der öffentlichen Büchereien Österreichs regelt.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.