Eingebracht am 28.02.2018
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Bruno Rossmann
Freundinnen und Freunde betreffend
steuerliche Begünstigung von Investitionen in den Denkmalschutz
Der Denkmalschutz in Österreich ist im Wesentlichen eine Mängelverwaltung. Ohne die Initiative vieler Privatpersonen, die jede Menge Zeit, Arbeit und Geld in die Wiederherstellung und Erhaltung historischer Bauten stecken, wäre die architektonische Landschaft Österreichs um vieles ärmer. Umso unverständlicher ist es, dass zwar Unternehmen Kosten für die Instandhaltung denkmalgeschützter Gebäude auf zehn Jahre abschreiben, nicht aber Privatpersonen analog dazu entsprechende Sonderausgaben geltend machen können.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, demzufolge private Zuwendungen für den Denkmalschutz analog zur steuerlichen Regelung bei Spenden geltend gemacht werden können.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.