116/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.02.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alma Zadic, Freundinnen und Freunde betreffend Nein zum ÖVP/FPÖ-Überwachungspaket!

Das von der ÖVP/FPÖ-Regierung vorgeschlagene „Sicherheitspaket“ enthält eine Vielzahl an umfang- und weitreichenden Überwachungsmaßnahmen, die tief in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Diese Maßnahmen wären ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat und würden die Bürgerinnen und Bürger einer massiven staatlichen Überwachung aussetzen. Die Freiheit vor quasi-permanenter und tiefgreifender Überwachung ist jedoch eine unabdingbare Voraussetzung für eine lebendige Zivilgesellschaft und eine funktionierende Demokratie. Diese Freiheit und unsere offene Gesellschaft gilt es zu schützen. Das weitere Vordringen des Staates in höchstpersönliche Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger ist entschieden abzulehnen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, von der Verabschiedung des sogenannten ,Sicherheitspakets‘ sowie sämtlicher weiterer geplanter Überwachungsmaßnahmen auf Kosten der individuellen Freiheit Abstand zu nehmen.

Die Bundesregierung wird des Weiteren aufgefordert, bereits bestehende Ermittlungsmethoden und -befugnisse, mit denen Menschen überwacht werden, einer umfassenden Evaluierung unter Einbindung der Zivilgesellschaft, unabhängiger Expertinnen und Experten sowie des Parlaments zu unterziehen. Die Schwerpunkte einer solchen Evaluierung müssen Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit des Rechtsschutzes sein und die Auswirkungen der Ermittlungsmethoden auf die österreichische Demokratie und Zivilgesellschaft berücksichtigen. Im Anschluss muss das Evaluierungsergebnis intensiv im Parlament diskutiert und Maßnahmen, die nicht notwendig, zweckmäßig oder verhältnismäßig sind, aufgehoben werden.

Zudem müssen zukünftige Überwachungsvorhaben, welche in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, bereits vor ihrem Beschluss - sowie in Folge jährlich - auf oben genannte Kriterien überprüft und gegebenenfalls wieder aufgehoben werden.

Darüber hinaus müssen zukünftige Überwachungsvorhaben eine Auslaufklausel (,Sunset Clause‘) enthalten, so dass sie nach einem bestimmten Zeitraum außer Kraft treten.


Abschließend wird die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, der Universitäten und des Parlaments, grundrechtskonforme Alternativen zu den geplanten Überwachungsmaßnahmen zu erheben.“

In forme ler Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Innere Angelegenheiten vorgeschlagen.