117/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.02.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

betreffend Umverteilung der Steuerlast hin zu Vermögen und Vermögensübertragungen

BEGRÜNDUNG

Während Österreich bei der steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit im Spitzenfeld der OECD rangiert, zählt es bei vermögensbezogenen Abgaben zu den Schlusslichtern.[1] Die Umverteilung der Steuerlast hin zu Vermögen und Vermögenden ist daher ein längst überfälliges Gebot der Stunde. Diverse Meinungsumfragen zeigen, dass die entsprechende Forderung nach Vermögensteuern auch eine Mehrheit in der Bevölkerung findet (siehe Abbildung 1).[2]

 

 

 

 

 


Dass sich die Befürwortung von Vermögensteuern zum Mehrheitsanliegen entwickelt hat, ist eine logische Konsequenz der Vermögensverteilung. Von der OeNB erhobene Daten belegen bereits, dass

         auf die unteren 50% der privaten Haushalte rund 3,2% und

         auf die obersten 10% rund 55,5% sowie

         allein auf das oberste Prozent rund 25,4%

des gesamten Nettovermögens entfallen.[3] Da über Umfragedaten erhobene Ergebnisse zur Unterschätzung der Ungleichverteilung neigen, hat sich eine Studie um eine entsprechende Hochrechnung bemüht und kommt in ihrer Schätzung zu einem noch extremeren Ergebnis:

         die unteren 50% der privaten Haushalte besitzen etwa 2,5% des Vermögens,

         die obersten 10% besitzen etwa 66% des Vermögens sowie

         allein das oberste Prozent besitzt etwa 41 % des Vermögens.[4]


Da Vermögen in Österreich, wie eben dargestellt, stark auf die reichsten Haushalte konzentriert ist, konzentriert sich auch die durch Vermögensteuern entstehende Steuerlast auf den reichsten Teil der Bevölkerung. Die auf den zuvor genannten Erhebungen und Studien basierenden absoluten Zahlen zum Gesamtvermögen unterstreichen diesen Befund (siehe Abbildung 2).[5]


 

Für den Großteil der Bevölkerung wäre die Besteuerung von Vermögen somit eine entlastende Alternative zur Lohn- und Mehrwertsteuer. Auch wuchs das Vermögen als potenzielle Bemessungsgrundlage im letzten Jahrhundert deutlich stärker als die Wirtschaft. Daraus und aus der geringen Besteuerung ergibt sich, dass entsprechende Erbschaften einen immer größeren Anteil der jährlichen Vermögenszuwächse privater Haushalte ausmachen. [6]

Erbschaften und Schenkungen entsprechen ,leistungslosem Einkommen', weshalb sich die Forderung ihrer Besteuerung auch aus der Leistungsgerechtigkeit ableiten lässt. Aktuelle Studien belegen, dass die relative Position der privaten Haushalte in der zuvor aufgezeigten Vermögensverteilung besonders durch das Erben bestimmt wird.[7] Da Erbschaften direktes Ergebnis von Vermögensanhäufungen sind, ist auch die Last einer Erbschafts- und Schenkungssteuer stark auf den reichsten Teil der Bevölkerung konzentriert. Wenig überraschend findet sich daher auch für eine Erbschaftssteuer eine Mehrheit in aktuellen Meinungsumfragen.[8]

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende Juni 2018 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der eine Umverteilung der Steuerlast hin zu Vermögen und Vermögensübertragungen vorsieht, der den Faktor Arbeit entlastet und der eine Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einem progressiven Tarif und Fokus auf die reichsten 10 Prozent der privaten Haushalte sowie eine Erbersatzsteuer für Privatstiftungen nach deutschem Vorbild einführt.

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.



[1] Gemäß der Datenbasis der OECD, abrufbar unter: http://www.oecd.org/tax/tax-policy/tax-database.htm

[2] Zusammengetragen und veröffentlicht auf A&W Blog im Februar 2018 als „Klare Mehrheit für Vermögenssteuer – kleine Elite dagegen“ von Miriam Rehm und Matthias Schnetzer, abrufbar unter:

https://www.awblog.at/mehrheit-fuer-vermoegenssteuer/.

[3] Publiziert von der Österreichischen Nationalbank im Juni 2016 als „Household Finance and Consumption Survey des Eurosystems 2014, Erste Ergebnisse für Österreich (zweite Welle)“, abrufbar unter:

https://www.hfcs.at/dam/jcr:f1c6641e-f691-426b-a690-

1da5cbf0203d/HFCS%20Erste%20Ergebnisse%20Juni_16-screen.pdf.

[4] Herausgegeben von der Arbeiterkammer Wien im September 2017 als „Bestände und Konzentration privater Vermögen in Österreich“ von Benjamin Ferschli, Jakob Kapeller, Bernhard Schütz, und Rafael Wildauer,

abrufbar unter:

https://media,arbeiterkammer.at/wien/PDF/wirtschaftswissenschaften/Bestaende_und_Konzentration_privater_Vermoegen_in_Oesterreic.pdf.

[5] Zusammengefasst von der Arbeiterkammer Wien unter dem Titel „Die verborgenen Superreichen“,abrufbar unter:

https://wien.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/wirtschaftswissenschaften/Die _verborgenen_SuperReichen.html.

[6] Als repräsentativer empirischer Befund publiziert im Quarterly Journal of Economics im August 2011 unter dem Titel „On the Long-Run Evolution of Inheritance:France 1820-2050“ von Thomas Piketty, abrufbar unter:

https://academic.oup.com/gje/article-abstract/126/3/1071/1853329.

[7] Herausgegeben von der Europäischen Zentralbank im September 2015 unter dem Titel „Private Wealth Across European Countries: The Role of Income, Inheritance and the Welfare State“ von Pirmin Fessler und Martin Schürz, abrufbar unter:

https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpwps/ecbwp1847.en.pdf?872991c0c286098a2c7b1d94f28e24ca

[8] Veröffentlicht vom Profil im Juli 2017, abrufbar unter: https://www.profil.at/oesterreich/umfrage-mehrheit-erbschaftssteuer-8239333.