118/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.02.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Kolba, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz für Lebensmittel"

Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gütesiegels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmittel durch eine Vielzahl von Vermerken, Aufdrucken, Gütesiegel, Biosiegei und Biomarken sowie weiterer, rechtlich nicht einheitlich geregelter Kennzeichnungen geprägt.

Der jüngst veröffentlichte Gütezeichen-Guide von Greenpeace listet 35 Gütesiegel, Gütezeichen und Bio-Marken auf, die in Wahrheit eine ganz unterschiedliche „Güte" aufweisen. Besonders die angeblichen Gütesiegel für Fischprodukte MSC und ASC dienen in erster Linie Marketingzwecken und bieten den Konsumentinnen und Konsumenten wenig Orientierung. In punkto Nachhaltigkeit (Schutz der Meere vor Überfischen) und Tierschutz (Haltung der Fische in Aquakulturen) täuschen diese Siegel einen hohen Standard nur vor, so kritisiert Greenpeace.

Österreich braucht also ein transparentes Qualitätsgütesiegel-Gesetz für alle in Österreich angebotenen Lebensmittel, das Herkunft, Erzeugungsart, Verarbeitung, Transport und Lagerung ausweist, um den Konsumentinnen und Konsumenten den fairen Vergleich von Qualität und Preis zu ermöglichen. Das AMA-Gütesiegel könnte hier einen guten Ansatzpunkt bieten.

Das Regierungsprogramm von ÖVP und FPÖ vom Dezember 2017 sieht hier zwar die Überarbeitung des AMA-Gütesiegels hinsichtlich Palmölfreiheit aller Produkte vor. Doch ist diese Initiative noch zu erweitern, so dass zumindest genetisch verändertes Futtermittel in der Rinder- und Schweinemast ebenfalls bei Verwendung des AMA-Gütesiegels untersagt wird. Das in dieser Richtung veränderte AMA -Gütesiegel stellt dann - zusammen mit dem AMA BIO-Siegel - eine gute Grundlage für eine einheitliche und nachvollziehbare Kennzeichnung der Lebensmittel in Österreich dar.

Der Nationalrat wolle deshalb beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, im Einvernehmen mit den für diese Thematik einschlägigen Ressorts dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf mit dem Ziel einer Einführung eines rechtlich verbindlichen, einheitlichen Qualitätssiegels für alle in Österreich angebotenen Lebensmittel vorzulegen. Das AMA und AMA Bio-Gütesiegel bietet hierzu einen guten Ansatzpunkt. Dabei sollten der Verzicht des Einsatzes von Palmöl und von gentechnisch verändertem Futtermittel die Mindestanforderungen darstellen. Auch ist der Tierschutz in einer Neufassung des Gesetzes zu verbessern."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Konsumentenschutzausschuss vorgeschlagen.