119/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.02.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

Der Abgeordneten Martha Bißmann, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Verbot von Mikroplastik in Kosmetika

Begründung

„Mikroplastik ist zwar klein, macht aber umso größere Probleme.“ So steht es auf der Website des Umweltbundesamts.

Primäres Mikroplastik umfasst Kunststoffgranulate, die direkt als Produkt oder als Produktzusatzstoff in Kosmetika wie Körperpflegeprodukte, Zahnpasten, Duschgels, Make- up-Produkte, Wimperntusche, Puder und Gesichtscremes sowie in Waschmittel verwendet werden. Sie gelangen nach der Verwendung oder nach dem Abwaschen, wie im Falle von Make-Up Produkten, in die Kanalisation.

Sekundäres Mikroplastik umfasst alle Partikel, die durch Fragmentierung von größeren Kunststoffteilchen, wie Abfälle oder Reifenabrieb, entstehen. Zusätzlich wird Mikroplastik durch Abrieb von Schwitzwasserisolierungen aus Styropor, die in allen Spülbehältern in WCs vorhanden sind, erzeugt und in Kläranlagen eingeleitet.

Kommunale Kläranlagen haben eine hohe Reinigungsleistung. Dennoch finden sich in den Kläranlagen-Abläufen noch bis zu 100 Partikel pro Liter. Zu beachten ist auch, dass viele, aber nicht alle Haushalte an kommunale Kläranlagen angeschlossen sind. Jene Plastik­Partikel, die durch die Kläranlagen zurückgehalten werden, werden im Klärschlamm gebunden. Über die Deponierung von Klärschlamm kann Mikroplastik über das Deponiesickerwasser austreten. Wenn Klärschlamm als Düngemittel auf landwirtschaftliche Flächen aufgetragen wird, kann Mikroplastik in den Boden eindringen.

Über diese Wege gelangt das in Kosmetika oder Waschmittel vorhandene Mikroplastik in die Umwelt, Oberflächengewässer und Böden und belastet diese. Es gelangt in Bäche, Flüsse und Seen und über Gewässer wie die Donau ins Schwarze Meer. Mikroplastik verschmutzt österreichische Flüsse und Seen genauso wie Ozeane. Heimische Süßwasserfische und Vögel sowie Meerestiere verwechseln das Mikroplastik mit Nahrung und nehmen es zu sich. Dadurch gelangt Mikroplastik in die Nahrungskette.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht,

­          dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die vorsieht, die Erzeugung von Kosmetika und Waschmittel, welche Plastik-Partikel enthalten, die kleiner sind als fünf Millimeter, zu verbieten und auf der europäischen Ebene für ein EU-weites Verbot einzutreten;

-       sich für eine möglichst umfassende Reduzierung von Plastik-Partikeln, die fünf Millimeter und kleiner sind, in allen Gütern des täglichen Gebrauchs einzusetzen;

-       umfassende Untersuchungen einzuleiten, die österreichische Oberflächengewässer wie Flüsse und Seen nach Mikroplastik und dessen Folgen für heimische Süßwassertiere, insbesondere Fische, untersuchen;

-       eine nationale Strategie zur Reduktion von Plastikabfällen zu erarbeiten, die sowohl primäres als auch sekundäres Mikroplastik, wie oben und in Studien des Umweltbundesamts dargestellt, umfasst.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.