121/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.02.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

Der Abgeordneten Martha Bißmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von Heizöl

Heizöl extraleicht ist technisch gesehen das gleiche Produkt (Mitteldestillat) wie Diesel. Aus historischen Gründen ist Heizöl gegenüber Diesel steuerlich bevorzugt - die Mineralölsteuer (MÖSt) auf Heizöl Extraleicht beträgt 9,8 Cent/Liter, wogegen die Steuer auf Diesel 39,7 Cent/Liter beträgt.

Die steuerliche Bevorzugung der minderwertigen Nutzung von Mitteldestillat in stationären Anlagen ist aus vielen Gründen nicht mehr zeitgemäß:

         Die großen Schwankungen der Heizölpreise in der Vergangenheit stellen für Haushalte und Verbraucher wie für die Volkswirtschaft erhebliche Risiken dar, die durch die Nutzung heimischer Energieträger minimiert werden können.

         Heizöl als fossiler Energieträger ist endlich und wird früher oder später knapp und somit teurer werden.

         Österreichs massive Abhängigkeit von fossilen Energieimporten muss reduziert werden: 2016 machte der Kaufkraftabfluss knapp 7 Milliarden Euro aus (Quelle: Austrian Energy Agency).

         Heizöl kann durch heimische erneuerbare Energieformen wie Holzbrennstoffe, Umweltwärme (Wärmepumpen), Solarenergie oder auch Fernwärmesysteme ersetzt werden, die deutlich niedrigere laufende Kosten verursachen.

         Die Nutzung heimischer erneuerbarer Energieformen bringt weitaus höhere regionale Beschäftigungseffekte, Wertschöpfung und volkswirtschaftlichen Nutzen als der Import von Ölprodukten.

         Heizöl verursacht nach Kohle die höchsten Treibhausgasemissionen aller geläufigen Brennstoffe. Insgesamt entstehen aus der Verbrennung von 1,3 Mrd. Liter Heizöl in Österreich rund 3,4 Mio. t CO2 pro Jahr.

         Öl wird aus in vieler Hinsicht problematischen Förderregionen (politisch nicht stabil oder demokratisch fragwürdig) importiert, wie Kasachstan, Libyen, Aserbaidschan, Algerien, Russland, Irak, Saudi-Arabien und Nigeria.

         Erfahrungsgemäß hängt die Bereitschaft zum Umstieg auf heimische erneuerbare Energieformen deutlich vom Heizölpreis ab: Heimische Energieformen, Energiewende und Klimaschutz würden aus diesem Grund von der Beendigung des Steuerprivilegs für Heizöl profitieren.

         Westliche Bundesländer wie Tirol und Vorarlberg weisen die meisten Ölheizungen pro Kopf auf und verursachen die höchsten Treibhausgasemissionen pro Kopf im Sektor Gebäude. (Umweltbundesamt: Klimaschutzbericht 2017)


Überlegungen zur Form der Anpassung

Die Anpassung der Steuersätze für Heizöl und Diesel sollte schrittweise erfolgen, um Konsumenten wie Wirtschaft einen vernünftigen Zeitrahmen zur Anpassung zu geben:

2019: 0,200 Cent/Liter MÖSt 2020: 0,300 Cent/Liter MÖSt 2021: 0,397 Cent/Liter MÖSt

Die Umrüstung erfolgt erfahrungsgemäß nicht rasch, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg, der auf 10-15 Jahre geschätzt werden kann.

Flankierende Maßnahmen

Um das Ziel des Umbaus der Wärmeversorgung effektiv zu erreichen, sind flankierende Maßnahmen erforderlich, die den Haushalten die Umrüstung auf andere Energieformen erleichtern und Haushalte mit niedrigen Einkommen besonders unterstützen. Dazu gehören folgende Maßnahmen:

         Informationskampagnen, die die Möglichkeiten und die Sinnhaftigkeit des Umstiegs auf erneuerbare Energiesysteme verdeutlichen

         Ausbau der Zuschüsse für den Umstieg, insbesondere die diesbezüglichen Förderungen des Klimafonds

         Nutzung vorhandener Ressourcen wie Energieberatung, um sicherzustellen, dass bei der Umrüstung der Ölheizungen auf Qualität und Energieeffizienz geachtet wird

         Unterstützung von Haushalten, denen aus wirtschaftlichen Gründen keine Umrüstung möglich ist, in Form eines erhöhten Heizkostenzuschusses oder besonders günstiger Finanzierungsformen für den Umstieg.

Diese flankierenden Maßnahmen sind aus dem zusätzlichen Steueraufkommen zu finanzieren.

Dieses kommt über die relevanten Verteilungsschlüssel Bund, Ländern und Gemeinden zu Gute. Deshalb sollten diese Gebietskörperschaften bei der Konzeption der flankierenden Maßnahmen zusammenarbeiten, um ein optimal abgestimmtes Vorgehen, das die Bedürfnisse der Bürger in den Mittelpunkt stellt, zu ermöglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus werden aufgefordert, die steuerliche Begünstigung von Heizöl gegenüber Diesel aus umwelt-, verbraucher- und gesundheitspolitischen Gründen sowie aus Gründen der erhöhten heimischen Arbeitsplatzschaffung und Wertschöpfung und des reduzierten Kaufkraftabflusses binnen 3 Jahren zu beenden und dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.