123/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.02.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Keck, Muchitsch, Katzian, Knes, Ing. Vogl, Stöger

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Zusammenrechnung der NSchG-Belastungen

 

 

Das derzeitige Nachtschwerarbeitsgesetz sieht unterschiedliche Belastungen vor, die vorliegen müssen, um von diesem Gesetz erfasst zu werden. Jede dieser angeführten Belastungen muss einzeln überwiegen, das heißt mehr als die Hälfte der Arbeitszeit vorliegen, um als NSchG-Tätigkeit erfasst zu werden. Durch die ständigen Veränderungen und massiven Technologisierungen sind Beschäftigte verstärkt unterschiedlichen Belastungen nach diesem Gesetz ausgesetzt und daher mehrfach schwer belastet. Da aber oft keine dieser Belastungen überwiegend ist, kann dieses Gesetz von immer weniger KollegInnen nicht in Anspruch genommen werden.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zur Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetzes zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der ArbeitnehmerInnen, die mehreren in Artikel VII des NSchG angeführten Belastungen ausgesetzt sind, unter die Regelungen des NSchG fallen, unabhängig davon, wie lange sie jeder einzelnen Belastung ausgesetzt sind, wenn sich aus der Zusammenrechnung der einzelnen Belastungen ergibt, dass sie gesamt mehr als die Hälfte der Arbeitszeit vorliegen.“

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales