125/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.02.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Keck, Muchitsch, Katzian, Knes, Ing. Vogl, Stöger

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Abschaffung des Jugendvertrauensrates (JVR)

 

 

Die schwarz/blaue Bundesregierung beabsichtigt die Abschaffung des Jugendvertrauensrates (JVR). Das bedeutet einen Angriff auf die Mitbestimmungsrechte der jungen Generation.

 

Die innerbetriebliche Arbeit von Jugendvertrauensräte/innen ist unverzichtbar. Sie bewachen die Einhaltung der Lehrbilder, arbeiten gemeinsam mit Ausbildner/innen an Problemlösungen, entwickeln Ausbildungskonzepte mit und engagieren sich im Sinne der Gemeinschaft unter den Lehrlingen. Vor allem sind sie aber gleichwertige Ansprechpartner/innen für alle Sorgen der Jugendlichen am Arbeitsplatz.

 

Der Jugendvertrauensrat vertritt speziell die Interessen der Lehrlinge im Betrieb und hat somit die gesetzlich verankerte Aufgabe, gemeinsam die Lehrausbildung mit dem Betriebsrat zu kontrollieren sowie mitzugestalten! Aus allen Ländern der Welt blickt man auf Österreich und das duale Ausbildungssystem. An diesem positiven Beispiel sind Generationen von Jugendvertrauensräte/innen zu einem hohen Grad mitverantwortlich.

 

Gerade in Zeiten, in denen sich immer weniger junge Menschen freiwillig bei den Blaulichtorganisationen, in Musikvereinen o.ä. einsetzen, wäre es ein katastrophales Zeichen der Bundesregierung, wenn ehrenamtliches Engagement im Betrieb abgeschafft werden würde. Die Arbeit von über 1500 aktiven Jugendvertrauensräte/innen hilft tausenden jungen Arbeitnehmer/innen in Österreich, den Sprung ins Erwachsenenleben optimal zu meistern und darf darum keinesfalls beendet werden.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die gesetzliche Verankerung des Jugendvertrauensrates beizubehalten und ein klares Bekenntnis zu jugendlichen ArbeitnehmerInnen und zum ehrenamtlichen Engagement unserer Jugendvertrauensräte abzugeben.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales