127/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.02.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Muchitsch, Mag. Leichtfried, Katzian, Keck, Stöger, Knes, Ing. Vogl

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Lohn- und Sozialdumping europaweit effektiv bekämpfen!

 

 

Im Vorjahr kamen 300.000 EU-Arbeitskräfte nach Österreich. Parallel dazu ist der Sozialbetrug durch neue betrügerische Praktiken gestiegen. Umso wichtiger ist es, die geplante Maßnahme „gleiches Entgelt am gleichen Ort für gleiche Arbeit“ in allen EU-Staaten umzusetzen. Österreich hat das bereits im Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungs-gesetz (LSD-BG) vollzogen.

 

Seit 2015 wird die Überarbeitung der Entsenderichtlinie zwischen EU-Rat und EU-Parlament verhandelt. Bis jetzt hat man sich prinzipiell über die Entlohnung geeinigt. So sollen entsandte ArbeitnehmerInnen aus anderen EU-Ländern künftig anstelle des Mindestlohns dasselbe ausbezahlt bekommen, wie ihre einheimischen KollegInnen, Referenzbasis sind die Kollektivverträge. Bei den Spesen und Vergütungen gibt es eine zweite, provisorische Vereinbarung. Zurzeit würden ArbeitgeberInnen oft die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung vom Nettogehalt der entsendeten ArbeitnehmerInnen abziehen. Dem soll ein Riegel vorgeschoben werden.

 

Grundsätzlich versucht das Parlament, strengere Regeln in die Richtlinie zu bringen, der Rat versucht wiederum, die Vorschläge der Kommission aufzuweichen. Strittige Punkte betreffen etwa noch die Entsendedauer, Unterauftragsketten oder das Thema der dual-rechtlichen Grundlage. Geht es um die Mindest-Entsendungsdauer, tritt das Parlament für 24 Monate ein, die Verhandlungen mit dem Rat schwanken derzeit zwischen 12 und 18 Monaten. Diese vorgesehene Entsendedauer von 12 bis 18 Monaten geht aber an der Realität vorbei, weil 90 Prozent der Entsendungen kürzer sind. Die derzeitige durchschnittliche Entsendedauer liegt europaweit zwischen 3 und 4 Monaten.

 

Die Europäische Union ist gut beraten, vor den EU-Parlamentswahlen 2019 und noch vor der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft (ab 1. Juli 2018) zu einem bestmöglichen Abschluss zu kommen. Die österreichische Bundesregierung hat die Pflicht, sich während ihrer Ratspräsidentschaft nicht nur um die innere, sondern auch um die soziale Sicherheit zu kümmern.

 

Ziel muss es sein, über eine europäische Sozialversicherungsnummer die Sozialversicherungsdaten bei entsandten Arbeitnehmern in ihren Herkunftsländern abfragen zu können. Die nationalen Sozialversicherungssysteme bleiben davon unberührt.

 

Auch die von der Europäischen Kommission geplante Arbeitsbehörde ist dringend notwendig, um als Koordinierungs- und Vollziehungsbehörde aktiv werden zu können. Sitz dieser Arbeitsbehörde muss Wien sein. Warum? Wien liegt im Zentrum von Europa und Österreich ist eines der meistbetroffenen Länder bei Lohn- und Sozialdumping innerhalb der EU.

 

Österreich ist Zielland von Entsendungen, gleichzeitig steigt aber der Lohn- und Sozialbetrug bei den Entsendefirmen. Ein Beispiel aus der meistbetroffenen Branche, dem Bau, mit einem 42prozentigen Anteil aller Entsendungen nach Österreich: Die Sozialdumping-Quote bei ausländischen Firmen hat sich bundesweit seit 2015 von 27,00 Prozent auf 44,50 Prozent im Jahr 2017 erhöht. Noch drastischer sieht es in Grenzgebieten wie der Steiermark aus. Hier lag die Sozialdumping-Quote bei den ausländischen Firmen im Jahr 2017 bei 76,70 Prozent.

 

Ein weiteres Problem ist, dass nationale Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping derzeit an der Staatsgrenze enden. Wenn Strafen wegen Sozialbetrug bei den Verursachern in den Herkunftsländern nicht exekutiert werden, helfen die schärfsten nationalen Gesetze und Kontrollen nichts.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich innerhalb der Europäischen Union für folgende Punkte einzusetzen:

 

·               Eine rasche Reform der Entsenderichtlinie einzufordern bzw. voranzutreiben, die das Prinzip „gleiches Entgelt am gleichen Ort für gleiche Arbeit“ verwirklicht;

·               Bei den Verhandlungen zur Entsenderichtlinie keine Einschränkung des Anwendungsbereichs und der Kontrollmöglichkeiten des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) zu akzeptieren;

·               die Regelungen des LSD-BG als europaweites Vorbild für effektive Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping zu bewerben;

·               Initiativen der EU-Kommission zur Stärkung der sozialen Säule (wie zB die als Ergänzung zu den mitgliedstaatlichen Behörden geplante europäische Arbeitsbehörde) zu befürworten;

·               die Schaffung einer europäischen Sozialversicherungsnummer zu unterstützen;

·               für einen Standort der von der Europäischen Kommission geplanten Arbeitsmarktbehörde in Österreich einzutreten; und

·               die grenzübergreifende Vollstreckung von Strafen nach dem LSD-BG zu ermöglichen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales