128/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.02.2018
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Erwin Preiner, Ing. Markus Vogl

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Evaluierung des AMA-Gütezeichens

 

§ 3 des AMA-Gesetzes überträgt der Agrarmarkt Austria in Abs. 1 Zi 2 die Aufgabe „Maßnahmen zur Qualitätssteigerung, wie insbesondere Entwicklung und Anwendung von Qualitätsrichtlinien für agrarische Produkte und daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse“.

§ 21a Abs. 2 des AMA-Gesetzes ermächtigt die AMA im Rahmen der Verwendung des Agrarmarketingbeitrages, Richtlinien für die Vergabe und Verwendung von Gütezeichen zur Kennzeichnung qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse und daraus hergestellter Erzeugnisse festzulegen. Weiters ist festgelegt, dass diese Richtlinien der Zustimmung des Bundesministers/der Bundesministerin bedürfen.

Auf dieser Grundlage wurde von der Agrarmarkt Austria das AMA-Gütezeichen entwickelt, welches den KonsumentInnen die Sicherheit geben soll, ein besonders qualitätsvolles Produkt zu erwerben. Das AMA-Gütezeichen hat sich für jene Betriebe, die das Gütezeichen verwenden, als wichtiges Absatzsteigerungsmittel herausgestellt.

Da dieses Zeichen ein wesentlicher Bestandteil des Agrarprodukte-Marketings geworden ist, ist es besonders wichtig, sicherzustellen, dass bei Verwendung des Zeichens die suggerierte besondere Qualität nachvollziehbar für die KonsumentInnen ausgezeichnet ist. Sollte keine Qualität über dem „normalen“ Standard von Produkten damit ausgezeichnet werden, sondern das AMA-Gütezeichen eine Herkunft bezeichnen, nämlich rein eine Herkunftsbeziehung zu Österreich, so wäre dies eine wichtige Information für jene Personen, die zu Produkten mit AMA-Gütezeichen greifen. Dies wäre von ExpertInnen herauszuarbeiten, um dem AMA-Gütezeichen jene Transparenz zu verleihen, die KonsumentInnen in heutiger Zeit von einem Zeichen erwarten, das für Produkte eine besondere Güte auslobt.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den


Antrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert,

·   eine ExpertInnengruppe unter Beteiligung von Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer und dem Verein für Konsumenteninformation einzusetzen, welche evaluiert, welche Güte das AMA-Zeichen derzeit auslobt. Insbesondere soll diese ExpertInnengruppe analysieren, ob die im AMA-Gesetz festgelegte Kennzeichnung qualitativ hochwertiger, also über dem normalen Produkt-Qualitätsstandard liegende Qualität, ausgezeichnet wird bzw. welchen Inhalt diese besondere Qualität hat.

In einem weiteren Schritt soll diese ExpertInnengruppe auch eine Empfehlung abgeben, welche besonderen Qualitäten nachvollziehbar und transparent ausgelobt werden sollten und welcher weiteren Maßnahmen es zur Verbesserung der Transparenz dazu bedarf; sowie

 

·   dem Nationalrat über diese Ergebnisse bis November 2018 einen Bericht vorzulegen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.