134/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.02.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Claudia Gamon, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einführung einer Medienförderung Neu

Der Medienmarkt unterliegt einem radikalen Wandel: Digitalisierung, Internationalisierung, Vernetzung, Aggregation und Konvergenz fordern etablierte Geschäftsmodelle traditioneller Medien heraus. Ehemals getrennte Mediengattungen wachsen zusammen. Damit Medien auch in Zukunft noch ihre demokratiepolitische Aufgabe einer pluralistischen, kritischen Meinungsbildung erfüllen können, muss vielfältiger und kritischer Journalismus die Menschen weiterhin erreichen. Die Politik minimaler Korrekturen, bei grundsätzlicher Fortführung der Logik der „Rundfunkpolitik“ des 20.Jahrhunderts, geht immer weiter an den relevanten Entwicklungen vorbei - zumal Österreich im internationalen Vergleich mit knapp 9 Mio Euro eine äußerst gering dotierte Presseförderung ausschüttet. Umso großzügiger sind dafür die Inseratschaltungen der öffentlichen Hand: Pro Jahr werden etwa 200 Millionen Euro öffentliche Werbegelder an Medien vergeben. Dieses Ungleichgewicht bedroht den unabhängigen und objektiven Journalismus in Österreich. Andere Länder gehen hier andere Wege, um erstens den Medienwandel zu gestalten und zweitens eine unabhängige Medienlandschaft zu fördern: Schweden etwa möchte die Summe der Fördergelder im Medienbereich von 567 (56,7 Mio Euro) auf 732 (73,2 Mio Euro) Mio schwedische Kronen anheben. Davon sollen digitale Medien, gratis Online-Medien und Nachrichten-, sowie Bildagenturen profitieren können.

Zur Sicherstellung eines pluralistischen, kritikfähigen Meinungsklimas in Österreich benötigen wir dringend eine Reform der Medienförderung: Bestehende Medienhäuser gehören politisch entzerrt und ökonomisch gestärkt. Gleichzeitig muss professioneller, pluralistischer, kritischer Journalismus dabei gefördert werden - möglichst unabhängig von der technischen Entwicklung der Medienkanäle sowie der ökonomischen Entwicklung einzelner Medienhäuser im Zuge des digitalen Wandels. Der Förderfokus muss dabei auf "Public Value" liegen und technologieneutral - also unabhängig von den Medienkanälen - vergeben werden. Unter "Public Value" fallen alle Nachrichteninhalte, die akzeptierten journalistischen Standards genügen und Relevanz im Sinn von Nachrichtenwert haben. Sie bilden die Grundlage für das Wissen um politisches Geschehen im In- und Ausland. Darüber hinaus können unter Public Value auch identitätsstiftende Inhalte fallen: Kultur, Sport, Wirtschaft, Brauchtum, Sprache, Minderheiten, etc. Ein wichtiger, weil in Österreich nicht angewandter Messgrad von Public Value, ist die Überprüfung des zu subventionierenden Inhaltes auf seine Auswirkungen auf den Wettbewerb am nationalen Medienmarkt: Dieser darf nicht unverhältnismäßig sein, sonst verzerrt öffentlich finanzierter Mediencontent den Markt zu stark, was sich wiederum negativ auf den publizistischen Wettbewerb und somit die Medienpluralität auswirkt. Ein weiterer wichtiger Medienförderincentive ist „Innovation“: Hier sollen vor allem Medien, die dem veränderten Mediennutzungsverhalten begegnen, Zugang zu entsprechender Förderung erhalten. Die Förderung steht jedenfalls klassischen wie neuen Medien gleichermaßen offen. Entscheidend ist, dass die bestehende Medienform erweitert, gebrochen oder verändert wird. Als unabhängige Vergabestelle soll innerhalb der KommAustria eine neu zu schaffende Behörde mit Fachleuten besetzt werden. Die Bewertung erfolgt alle zwei Jahre durch eine Kommission, die aus Vertreter_innen von Wissenschaft und Medien gleichermaßen beschickt wird. Grundvoraussetzung ist eine mindestens 10-jährige Tätigkeit im jeweiligen Bereich.

Ohne eine Umwandlung der "Presseförderung" zu einer modernen und dem digitalen Zeitalter angepassten Medienförderung Neu ist der qualitätsvolle, unabhängige österreichische Journalismus gefährdet.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Reform der österreichischen Medienförderung vorsieht. Dabei soll eine Medienförderung Neu - bei gleichzeitiger Reduzierung des Inseratevolumens der öffentlichen Hand auf einen Bruchteil der aktullen Summe - einem Zehnfachen der aktuellen Presseförderung entsprechen. Eine medienkanalunabhängige Fördervergabe soll entlang klar definierter "Public Value"-Parameter erfolgen." 


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.