140/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.02.2018
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend KMU Finanzierung durch Entlastung

 

KMUs und Finanzierung: Unternehmensfinanzierung ist nicht nur ein Startup Thema, sondern betrifft die gesamte österreichische Wirtschaft. Wer beim diesem Thema auf die KMUs vergisst, vergisst auf das Rückgrat unserer Wirtschaft. Unser Mittelstand braucht die besten Finanzierungsmöglichkeiten, damit unser international angesehenes Know-how auch in Zukunft noch in unserem Land ist. Damit diese Übergaben gelingen können, braucht es insbesondere auch entsprechende Finanzierungen. Hier ist es schon fünf nach zwölf. Im Bereich der Finanzierung sind mehr Möglichkeiten als Bankkredite notwendig, die ohnehin immer restriktiver vergeben werden und zudem zu einem höheren Fremdkapitalanteil im Unternehmen führen. Dies schränkt die unternehmerische Flexibilität potenziell ein. Wenn kleine und mittlere Unternehmen nicht investieren können, dann stirbt über kurz oder lang die ganze Region – und der Tischler vor Ort wird auch keinen Nachfolger finden. Unternehmensübergaben sind auf rund 6.900 pro Jahr gestiegen, Tendenz weiter steigend.

Weltweit zeigt sich, dass private Wachstumsfinanzierung über den gesamten Unternehmenszyklus (Forschung/Innovation, Gründungs- und Frühphase, Anschluss, Wachstum, Nachfolgeregelungen) wichtig ist. Die Politik konzentriert sich vorwiegend auf Gründungs- und Frühphasen, weil das Thema „Start-up“ leichter zu verkaufen ist. Eine breite betriebswirtschaftliche Dynamik entsteht jedoch erst, wenn reifere Unternehmen und das Know-how der Mitarbeiter_innen (Stichwort: brain drain) gehalten werden können.

Gerade bei älteren Unternehmen sind es oftmals langfristige Schulden, die die Betriebe belasten und die dazu führen, dass weniger in die Zukunft investiert werden kann. Denn auch Investor_innen (ob derzeitige Eigentümer_innen, potentielle Miteigentümer_innen oder Kreditgeber_innen) werden von Investments Abstand nehmen, wenn diese nur in das Bedienen alter Kredite fließt.

Zwei Punkte sind hier relevant:

1.    Das Steuersystem: Das österreichische Steuersystem regt dazu an, Schulden zu machen. Es bevorzugt Fremdkapital (Zinszahlungen können steuerlich geltend gemacht werden). Gleichzeitig sind Abschreibungsdauern viel länger als Nutzungsdauern – das führt dazu, dass Investitionen unattraktiv sind, weil diese durch die langen Abschreibungsdauern eine zu lange Amortisationsdauer haben.

2.    Die überbordenden Regularien: Je niederschwelliger eine zukunftgerichtete Investition ist, desto leichter wird sie vonstattengehen.

Nachwehen der Krise und neuer Handlungsbedarf: Die Strategie während der Krise war klar: Die niedrigen Zinsen und leichter Kreditzugang sollen das Sparen eindämmen, den Konsum anregen und die Investitionen in Wohnbau und Ausrüstung steigern. Diese zunehmende Nachfrage soll einen raschen Aufschwung einleiten. Aber, Investition und Ersparnis hängen auch von vielen anderen Faktoren ab. Diese Faktoren wirken seit dem aktuellen Aufschwung immer stärker - und je mehr sie das tun, desto geringer ist der Einfluss der Zinsen.

Die aktuell niedrigen Zinsen fördern auch den wachstumsschädlichen Fehleinsatz von Kapital. In der entwickelten österreichischen Wirtschaft ist das Unternehmenswachstum immer öfter wissensintensiv und nicht kapitalintensiv, sodass die klassischen Finanzierungskosten (also Zinsen) weniger wichtig werden. Billige Finanzierung löst zudem das Problem der Unternehmen nicht, dass sie für ihre Investitionen in erster Linie ein gutes Geschäftsmodell und einen Qualitätsvorsprung brauchen. Wenn diese anderen Faktoren stimmen, investieren sie auch bei höheren Zinsen. Eigenkapital muss aber vorhanden sein. Zum einen zur Risikoabsicherung und zur finanzielle Stabilität, zum anderen auch um Unternehmertum freien Lauf zu lassen und Marktallokationen wirken zu lassen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert dem Nationalrat ein Gesetz zuzuleiten, welches folgende Maßnahmen vorsieht:

·        Einführung der steuerlichen Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital – Fiktive Eigenkapitalzinsen.

·        Degressive AfA ermöglichen und Abschreibungsdauern an tatsächliche Nutzungsdauer anpassen.

·        Mitarbeiter_innenbeteiligung erweitern und den Freibetrag auf 1/6 des Jahresbruttobezuges, mindestens jedoch jährlich 5.000 Euro, erhöhen.

·        Herstellung von Transparenz bei allen Gebietskörperschaften und Vereinfachung für Unternehmen durch die Abschaffung besonders verwaltungsaufwendiger Gemeinde- und Landesabgaben."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.