146/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.02.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Stopp der unsinnigen Absiedelungspläne für das Umweltbundesamt

In der Anfragebeantwortung 23/AB führt die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger aus, dass sie entgegen der bestehenden Rechtslage weiter an dem von ihrem Amtsvorgänger gestarteten Projekt der Absiedelung des Umweltbundesamtes (Umweltbundesamt GmbH) festhalten möchte. Um die fehlende gesetzliche Grundlage will sich die Bundesministerin erst kümmern, wenn das Konzept umgesetzt wird. Eine solche Vorgangsweise wird im aktuellen Rechnungshofbericht über das Bundesamt für Wasserwirtschaft (Reihe BUND 2018/14) scharf kritisiert. Die Übersiedlung des Bundesamts für Wasserwirtschaft wurde vom vormaligen BMLFUW bislang als Musterbeispiel für die Verlagerung von Bundesdienststellen in den ländlichen Raum angeführt.

Die offenkundig für den niederösterreichischen Landtagswahlkampf vorgesehene Ankündigung der Verlegung des Umweltbundesamtes erfolgte seitens des damaligen Bundesministers DI Andrä Rupprechter im Beisein der Landeshauptfrau von Niederösterreich Mag. Johanna Mikl-Leitner und des Bürgermeisters der Stadt Klosterneuburg Mag. Stefan Schmuckenschlager. Nachdem die Landtagswahl nun vorüber ist (die ÖVP verlor in Klosterneuburg 2,19 %), wäre eine Versachlichung der Standortfrage an der Zeit.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, die gesetzwidrige Absiedelung des Umweltbundesamtes nach Klosterneuburg zu stoppen und die Standortentscheidung auf Basis der geltenden Rechtslage (insb. § 5 Abs. 4 Umweltkontrollgesetz:„Der Sitz des Umweltbundesamtes ist Wien.") durchzuführen"

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.