151/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 01.03.2018
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines realistischen Stufenplans zur Erhöhung der EZA-Mittel bis zur Erreichung des 0,7%-Ziels

 

Österreich bekennt sich zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) der Vereinten Nationen, die im September 2015 durch die VN-Vollversammlung beschlossen wurden. Der Rat der Europäischen Union hat sich am 26. Mai 2015 dem Ziel verpflichtet, eine ODA-Quote von 0,7 % des BNE zu erreichen. Österreich hat sich diesem Ziel ausdrücklich angeschlossen. Auch diese Regierung schrieb in ihrem Programm das Bekenntnis zu einer effektiveren EZA und zum Erreichen des 0,7-Prozent-Ziels fest. Der vorliegende Stufenplan bis 2030, der vom BMeiA im Sommer 2015 vorgelegt wurde, definiert nur die numerische Steigerung der ODA-Ausgaben bis 2030. Für eine langfristige Planung ist im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitszielen ein erweiterter Stufenplan für die Entwicklungszusammenarbeit notwendig. Es ist auch erforderlich, realistische Zwischenziele zu setzen, diese an Maßnahmen zu knüpfen und diesen konkretisierten Stufenplan dann gesetzlich zu verankern.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag für einen bindenden Stufenplan zur Steigerung der EZA-Ausgaben auf 0,7 % des BNE bis 2030 vorzulegen, der neben der numerischen budgetären Aufschlüsselung auch die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen berücksichtigt, sowie die geografischen bzw. inhaltlichen Schwerpunkte und beabsichtigte strategische Partnerschaften in eine Gesamtstrategie inkludiert, sowie konkrete Zwischenziele umfasst."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.