154/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 01.03.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Strolz, Stephanie Cox, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Überführung von Integrationsklassen an Sonderschulen in das Regelschulwesen und damit einhergehende Stärkung der „umgekehrten Inklusion“

In Oberösterreich werden an etlichen Sonderschul-Standorten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – mitunter seit mehr als 20 Jahren – sehr erfolgreich gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet. Dieses Modell der „umgekehrten Inklusion“ ist allerdings gesetzlich nicht ausreichend verankert und muss daher als Schulversuch geführt werden. Damit wurde die Öffnung der Sonderschulen für das Regelschulwesen – die im Zuge der Bemühungen in Richtung Vollinklusion eigentlich der erste und logische Schritt sein müsste – bereits bisher deutlich erschwert.

Durch eine gesetzliche Änderung im Rahmen der Bildungsreform 2017 stehen diese Standorte aber nun vor noch größeren Problemen. Die Umsetzung der Weisung des Bildungsministeriums, nur noch 5% aller Sonderschulklassen integrativ zu führen, würde das komplette Aus für diese innovativen Schulversuche bedeuten. Anstatt im Zuge der Bildungsreform also für echte pädagogische Autonomie zu sorgen, besteht die akute Gefahr, dass diese bewährten Integrationsklassen an Sonderschulen nicht mehr weitergeführt werden können. Dieses Signal würde die engagierten und motivierten Kräfte im System massiv frustrieren. Doch vor allem wäre das für die betroffenen Kinder und Eltern inakzeptabel.

Insgesamt brauchen wir in unserem Schulwesen echte pädagogische Autonomie – auch und gerade in Fragen der Inklusion. Schulen sollten dafür einen zeitgemäßen Handlungsrahmen vorfinden und an ihren Leistungen und Ergebnissen gemessen werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


 
Der Nationalrat wolle beschließen:

 "Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehest möglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Möglichkeit, Integrationsklassen an Sonderschulen zu führen, in das Regelschulwesen zu überführen. Damit sollen das bewährte Modell der „umgekehrten Inklusion" sowie echte pädagogische Autonomie forciert werden."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.