157/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 01.03.2018
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Entschliessungsantrag

 

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

betreffend finanzielle Gleichstellung von nicht-konfessionellen Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht

Während die öffentliche Hand bei konfessionellen Privatschulen rund 80 Prozent der Kosten übernimmt, liegt dieser Anteil für nicht-konfessionelle Schulen mit Öffentlichkeitsrecht bei nur rund zehn Prozent. Die öffentliche Hand könnte hier sofort Chancengerechtigkeit herstellen und damit motivierte sowie kreative Kräfte im Schulsystem stärken.

Die nicht-konfessionellen Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht leisten vielerorts sehr engagierte und qualitätsvolle Arbeit. Ihre Benachteiligung gegenüber allen anderen Schulen hinsichtlich der Finanzierungsstruktur ist nicht nachvollziehbar und nach Gesichtspunkten der Gleichberechtigung nicht zu rechtfertigen. Hier wird das Engagement von tausenden Pädagog_innen und Eltern gleichsam „mit Füßen getreten“. Beherzte Initiative und Eigenverantwortung wird systematisch von der Republik abgestraft.

Um die Innovationskraft freier Schulen mit Öffentlichkeitsrecht optimal zu nutzen und für Schüler_innen und Eltern die freie Schulwahl zu stärken, sollen ab dem Schuljahr 2018/2019 die nicht-konfessionellen Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht den konfessionellen Privatschulen finanziell gleichgestellt werden. Die Republik übernimmt damit die gesamten Personalkosten. Dies schafft mehr Chancengerechtigkeit, stärkt die engagierten und kreativen Kräfte im Schulsystem sowie die Innovationskraft des gesamten Schulsystems und sorgt für mehr Vielfalt beim Schulangebot.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag zu präsentieren, um ehestmöglich die Benachteiligung von nicht-konfessionellen Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht zu beheben. Diese sollen zukünftig hinsichtlich der Finanzierung mit konfessionellen Privatschulen gleichgestellt werden."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsauschuss vorgeschlagen.